Bundestag - Linke und Grüne wollen Mieterschutz verbessern
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Der Bundestag hat sich heute in erster Aussprache befasst mit zwei Anträgen der Linken und einen Antrag der Grünen, zur Verbesserung des Mieterschutzes.
Erster Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/10283) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf umgehend vorzulegen, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für Mieter über 70 Jahren bei vertragsgemäßem Gebrauch wirksam ausschließt. Dabei heißt es in der Begründung, ältere Menschen seien von Mietenexplosion und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Dabei sei der Grund die oft niedrigen Rente, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halte, viele ältere Mieter hätten kaum die Chance, ihre Mieten zu bezahlen. Eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden sei in vielen Städten nahezu aussichtslos. Im fortgeschrittenen Alter noch umziehen zu müssen sei eine besondere soziale Härte, vor der Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden müssen.
Der häufigste Kündigungsgrund sei ein Eigenbedarf seitens des Vermieters, heißt es weiter in dem Antrag. Schon jetzt gelte die Kündigung für ältere, oft langjährige und fest in ihren Nachbarschaften verwurzelte Mieterinnen und Mietern als erhebliche soziale Härte, die im Einzelfall eine Aufhebung der Kündigung erlaube. Um den Betroffenen den oft langfristigen, aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu ersparen, müsse der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgen.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz dringt die Linksfraktion auch in ihrem zweiten Antrag (19/10284). Der Forderungskatalog im Antrag umfasst acht Punkte. Der Schutz soll so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein.
Zudem sollen Mieter einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßem Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. In der Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt. Der mietrechtliche Kündigungsschutz muss so verbessert werden, dass Mieterinnen und Mieter besser vor Willkür geschützt und nicht länger unverschuldet in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/24634), dass zeitlich befristet bis zum 30. April 2021 für gewerbliche und nichtgewerbliche Miet- und -pachtverhältnisse über Grundstücke und über Räume erneut die Möglichkeit der vermieterseitigen Kündigung bei mieterseitigem, coronabedingtem Zahlungsausfall ausgeschlossen wird. Zudem wollen Sie zugleich das sichergestellt wird, dass Verzugszinsen nicht oder jedenfalls nicht in der gegenwärtig geltenden Höhe berechnet werden dürfen.
Außerdem sollen die Zwangsräumungen von Mietern von zu Wohnzwecken genutzten Räumen zeitlich befristet zunächst bis zum 30. April 2021 ausgesetzt werden.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung