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Die CDU in Sachsen-Anhalt stellt sich bei der geplanten bundesweiten Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorerst quer. Dieses wollen die öffentlich-rechtlichen Sender jedoch nicht hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde nun eingeschaltet. Das ZDF, die ARD und das Deutschlandradio haben nun angekündigt dagegen vorzugehen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Derr ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte: "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden." Thomas Bellut der ZDF-Intendant sagte: "Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."
Zudem teilt Verdi hierzu mit:
Die „Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus parteitaktischen Gründen und um den eigenen Machterhalt“ hat der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Frank Werneke, dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), vorgeworfen. „In einer Zeit, in der Führungsstärke gefragt ist, besorgt Haseloff das Geschäft der AfD“, sagte Werneke. Die AfD lehnt Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich ab. „Wer durch parteitaktische Tricksereien eine Säule der Demokratie demontiert, sollte sich fragen, wen er mit seiner Politik vertritt.“
Die Koalition in Sachsen-Anhalt streitet als einzige Landesregierung in Deutschland seit Wochen über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021. Während die CDU wie die AfD die Erhöhung ablehnt, haben sich SPD und Grüne in Sachsen-Anhalt für die erste Anhebung seit zehn Jahren ausgesprochen. Ministerpräsident Haseloff entschied nun, den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückzunehmen. Offenbar wollte er nicht mit der AfD gegen die Erhöhung stim-men. Da der Erhöhung alle Landesparlamente bis zum Jahresende zustimmen müssen, kann sie nicht wie geplant in Kraft treten.