Deutschland ohne "Strategie für Menschen mit Behinderung"
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Das es Deutschland offensichtlich an jeder Strategie fehlt, wenn es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention geht, haben wir schon mehrfach angedeutet. Bestätigen tut das ein Bericht der Fachausschuss der UNO-Behindertenrechtkonvention, so wurde es von der AFP-Nachrichtenagentur gemeldet. Die Kritik ist dabei im Kern zum Thema Inklusion, die hauptsächlich Kinder in der Bildung betreffe. Aber auch Themen wie barrierefreie Wohnungen sollen in dem Bericht aufgetaucht sein. Laut dem Bericht ist in "Deutschland keine Strategie zu erkennen"
Auch wir haben hier schon öfters Kritik laut werden lassen. Die UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) ist seitens der EU ratifiziert und am 3. Mai 2008 (siehe PDF-Datei BGBl. 2008 II S. 1419, 1420) in Kraft getreten. Das es an vielen Stellen in Deutschland immer noch nicht konform mit der UN-BRK zugeht, erleben gerade behinderten Menschen nicht nur im öffentlichem Leben, sondern auch beim Kampf ihre Rechte durchzusetzen. So ist ein deutscher behinderter Mensch im EU- Ausland immer noch nicht gleich gestellt, als wenn dieser in Deutschland leben würde, obwohl er/sie weiterhin seine Beiträge in Deutschland zahlt.
Beim Thema Inklusion, hapert es an ganz vielen Stellen. Inklusion wird seit Jahren in vielen Bildungseinrichtungen nur begrenzt umgesetzt. Oft liegt das am Mangel von Fach- Lehrkräften und der Möglichkeit für zusätzliche pädagogische Maßnahmen. Selbst in der Wirtschaft stehen behinderte Menschen oft vor einem Problem, der Anerkennung ihrer Leistungen, was nicht selten dazu führt, dass schon beim Bewerbungsgespräch die Behinderung lieber verschwiegen wird.
Noch problematischer wird es, wenn behinderte Menschen ihre Rechte bei öffentlichen Einrichtungen, wie das Sozialamt, durchsetzen wollen. Dort wird oft nicht gesehen, dass Menschen mit Behinderung nicht selten zusätzliche Unterstützung benötigen. Vielmehr scheint man dort "Behinderung" lieber nicht sehen zu wollen. Wer aber noch nicht im Alter für die Regelrente ist, also Menschen mit teilweiser oder voller Erwerbsminderung, kann nach Lesart der UN-BRK nur ein Mensch mit Behinderung sein, denn genauso wie in den Sozialgesetzen geregelt ist, das "chronische Erkrankungen" eben zur Erwerbsminderung führen können, formuliert die UN-BRK chronische längere Erkrankungen, als ein definierten Parameter für Behinderung. Statt sich daran zu orientieren, versucht man sich gerne an den Schwerbehindertenausweis zu orientieren. Aber gerade viele Menschen, besitzen diesen gar nicht, weil ihre Behinderung eben die berüchtigten 50% nicht erreichen. Somit Fallen Menschen mit weniger GdB (Grad der Behinderung) lieber durch das Sieb einer Anerkennung.
Will Deutschland aber wirklich Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integrieren und ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft sichern, dann kann das nur durch eine grundlegende Revolutionierung des Behindertenrechts gehen. Dazu bedarf es mehr Anlehnung an die UN-BRK und somit eine komplette Überarbeitung des BTG (Bundesteilhabe Gesetz) und des SGB (Sozialgesetzbuch).
Doch was will man in der Gesellschaft von der Politik erwarten, wenn nicht einmal das "Deutsche Institut für Menschenrechte" bei kritischen Fragen (wir hatten bereits im Mai eine Anfrage gestellt), sich dann doch lieber in Schweigen hüllt. Darum ist das Ergebnis des UN- Fachausschuss für uns nicht weiter verwunderlich.
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