Linke will Pandemiebeirat einführen

Foto: © ThisisEngineering RAEng
Die Linksfraktion will einen Pandemiebeirat als Beratungsgremium einführen. Gefordert wird in einem Gesetzentwurf Drucksache: 19/25254 eine fortlaufende Unterrichtungspflicht der Bundesregierung und des Bundesrates gegenüber dem Bundestag.
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In der Drucksache 19/25254 heißt es:
Am Umgang mit der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) wird immer wieder kritisiert, dass dem Handeln der Bundesregierung und der Länderregierungen zu wenig Bürgerbeteiligung, zu wenig Parlamentsbeteiligung und zu wenig externe wissenschaftliche Expertise zugrunde liegt. Auch gibt es keinen stetigen und frühestmöglichen Informationsfluss von der Bundesregierung zum Deutschen Bundestag. Der Deutsche Bundestag hat gemäß § 5 Absatz 1 IfSG die exklusive Kompetenz, darüber zu befinden, ob ein Infektionsgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darstellt oder nicht (mehr).
Über die Feststellungs- und Aufhebungskompetenz des § 5 Absatz 1 IfSG kontrolliert er die Voraussetzungen für das exekutive Handeln der Bundesregierung und der Regierungen der Länder zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, da die Verordnungsermächtigungen nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, 28a Absatz 1 IfSG einen wirksamen Beschluss des Bundestages über das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Damit der Bundestag seine Kompetenz aus § 5 Absatz 1 IfSG informiert und qualifiziert ausüben kann, müssen ihm von der Exekutive in Bund und Ländern die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
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Um die zur Verfügung gestellten Informationen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Bekämpfung des Infektionsgeschehens im Interesse der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, aber auch die sozialen, kulturellen Auswirkungen der Bekämpfungsmaßnahmen auf die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz und damit das gesamtgesellschaftliche Gleichgewicht würdigen zu können, bedarf der Bundestag einer sachgerechten Analyse- und Bewertungskapazität, die er ohne externe Beratung und Unterstützung nicht erbringen kann. Weder hat er die multidisziplinäre wissenschaftliche Expertise, noch ist er in der Lage, die sozialen und kulturellen Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens auf die, sozialen, kulturellen und ökonomisch
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Der aus Wissenschaftlern und Bürgern zusammengesetzte Pandemierat soll den Bundestag bei der Bewertung der von der Bundesregierung vorgelegten Erkenntnisse unterstützen. Der Pandemierat soll dem Bundestag die Expertise verschiedener Wissenschaftsbereiche bereitstellen. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Perspektive auf die Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens einzubringen.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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