Altmaier stoppt Überbrückungshilfen? Nicht ganz - Richtigstellung der Bundesregierung
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"Es besteht in einigen Fällen - das kann ich also bestätigen - der Verdacht, dass unrechtmäßig Geld aus staatlichen Coronahilfsprogrammen erschlichen wurde." Eine Aussage die vom Bundeswirtschaftsministerium, deren Minister Peter Altmaier ist, kam. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits am vergangenen Freitag, den 5. März, auf seiner Homepage darüber informiert. "Wir haben selbstverständlich sofort nach Erlangung der Kenntnis von Unregelmäßigkeiten alle zuständigen Stellen und strafrechtlichen Ermittlungsbehörden informiert." - Ergebnisse oder nähere Details wurden bisher nicht bekannt gegeben, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Damit war klar, dass ein Großteil der Auszahlungen, der Überbrückungshilfen, gestoppt ist. Genau das hat das Bundeswirtschaftsministerium jetzt dementiert und stellt klar: "Die regulären Auszahlungen der Hilfen finden weiterhin vollständig statt. Das betrifft die Überbrückungshilfe II, das betrifft die Novemberhilfe, es betrifft die Dezemberhilfe und es betrifft die Neustarthilfe, die eben im regulären Fachverfahren durch die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder ausgezahlt werden. Betroffen sind derzeit die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III, die November- und die Dezemberhilfe, die eben aufgrund rechtlich notwendiger Sicherheitsmaßnahmen vorläufig einer Prüfung unterzogen wurden und kurzfristig angehalten werden. Die Abschlagszahlungen sollen aber in Kürze wieder zur Verfügung stehen."
Weiter heißt es zu den Sicherheitsvorkehrungen: "Zur Missbrauchsvorbeugung haben wir in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, dem BMF, und nach einer erfolgten Gefährdungsanalyse verschiedene Hürden eingezogen. Ich glaube, das Allerwichtigste ist es, dass wir immer dann, wenn es um hohe Summen geht," - das heißt, wenn es nicht um Soloselbstständige geht -, einen sogenannten prüfenden Dritten einschalten. Das sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte. Die können sich auch nicht einfach so registrieren, sondern für die ist noch einmal die weitere Sicherheitsschleife eingezogen worden, dass sich diese prüfenden Dritten registrieren und gleichzeitig im Rahmen des jeweiligen Berufsregisters authentifizieren müssen. Das wird noch einmal mit Steuerberatern und den Anwaltskammern abgeglichen. Derzeit sind 46 000 auf unserer Plattform registriert. Nach der Registrierung erhalten die postalisch noch einmal eine PIN, um sicherzustellen, dass diese Adresse, die angegeben wird, auch tatsächlich stimmt. Das ist eine weitere Sicherheitsschleife. Erst nach Freigabe der Registrierung kann der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer dann eben überhaupt diese Anträge für Unternehmen einreichen.
Nach der Antragstellung gibt es dann eben ein zweistufiges Verfahren. Das umfasst zunächst einmal das beschleunigte Verfahren bei der Abschlagsprüfung - das betrifft die Vorab-Teilzahlungen - mit vorgegebenen Prüfkriterien. Dann folgt sozusagen das eigentliche Prüfverfahren, das sogenannte Fachverfahren, dass dann eben durch die zuständigen Länder durchgeführt wird.
Nach dem Antragseingang und für die Auszahlung der Abschlagszahlungen werden verschiedene identitätsprüfende Schritte durch einen automatisierten Datenabgleich vorgenommen. So werden eine ELSTER-Zertifizierung (akustisch unverständlich) sowie die Steuer-ID bei den Finanzämtern und die IBAN-Daten verlangt, über die die Identitätsfeststellung durch Datenabgleich mit dem Finanzamt mit Eingang der Antragstellung wiederum automatisch erfolgt. Der Algorithmus betrachtet aber auch digitalisiert die vorgegebenen Prüfkriterien und erstellt sozusagen einen Fraud-Index, wenn Auffälligkeiten auftauchen, zum Beispiel die gleiche Antragssumme in einer Vielzahl von Fällen, die gleiche Identität in einer Vielzahl von Fällen oder ähnliche Vorkommnisse. Bei höheren Abschlagszahlungen wird zudem noch einmal eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung durchgeführt.
Im regulären Antragsverfahren durch die Bundesländer - dies vielleicht auch noch einmal ergänzend - findet zusätzlich auch noch eine umfassende Prüfung der Antragsdaten vor der Auszahlung und der Festsetzung der Gesamtsumme der Wirtschaftshilfen statt. Darüber hinaus erfolgt in Bezug auf alle - auch auf die über die prüfenden Dritten eingereichten - Anträge auch noch eine Schlussabrechnung, bei der die Antragsdaten nochmals mit den tatsächlichen Entwicklungen abgeglichen werden.
Da ist jedenfalls eine Vielzahl von Sicherheitsstufen eingebaut, um das Erschleichen von Mitteln möglichst auszuschließen. Leider ist es nie auszuschließen, dass auch solche Sicherheitsvorkehrungen durch erhebliche kriminelle Energie umgangen werden, und genau das ermitteln wir derzeit."
Wann die Zahlungen wieder aufgenommen werden, dazu gab das Bundeswirtschaftsministerium nur zur Antwort: "Gestoppt sind derzeit ja die Abschlagszahlungen, nicht die regulären Auszahlungen. Ich kann Ihnen jetzt kein Datum nennen. Ziel ist, dass wir in den nächsten Tagen die Abschlagszahlungen wieder aufnehmen können." - "Das betrifft auch die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sowie die November- und Dezemberhilfen."
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung