Hartz IV Regelsatz steigt mit Auswirkungen auf die Sozialhilfe?
- Lesezeit: 3 Minuten
Ab Januar 2019 steigen erfreulicherweise die Hartz IV Regelsätze um ganze 8 Euro.
- Alleinerziehende statt 416 Euro erhalten 424 Euro*.
- Paare in einer Bedarfsgemeinschaft dürfen sich auf 382 Euro statt 374 Euro freuen*.
- Erwachsene zwischen 18 - 24 erhalten statt 332 Euro, 339 Euro*.
- Zwischen 18 und 15 Jahren, 322 Euro statt 316 Euro*
- Zwischen 14 und 7 Jahren, 302 Euro statt 296 Euro*.
- Kinder bis 7 Jahre 245 Euro statt 240 Euro.
Wie auf den Seiten der Bundesregierung nachzulesen ist, gelten diese neuen Regelsätze auch für Empfänger von Grundsicherung nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Genau hier könnte man den diesen Artikel beenden, denn die Fakten seitens der Regierung sind damit alle wiedergegeben. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn bereits viele Sozialverbände haben zu diesen geringen Regelsätzen Kritik geäußert. Wie immer, denn wirklich Erfolgreich war diese Kritik nicht. Ob das nun daran liegt, dass da irgendwo in Berlin mal eine Mauer stand und für betroffene das Gefühl entstehen könnte, dass diese Mauer zwischen Regierung und betroffenen immer noch existiert (schließlich ist der Mauerverlauf zwischen Ost- und West bis heute immer noch erkennbar), mag jeder für sich selber entscheiden.
Für Bewohner in der Bundeshauptstadt Berlin, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, hat die Stadt Berlin etwas besonderes eingerichtet. So werden dort ab dem 1. Januar 2019 die Kosten für den Mieterschutzbund übernommen. Inbegriffen ist darin auch der Rechtschutz. (Quelle: Tagesspiegel) Damit sollen betroffene mehr Rechtsicherheit erhalten, denn gerade für SGB II/XII Empfänger/Inn ist dieser Mieterschutz eine ganz wichtige Angelegenheit. Gerade in den heutigen Zeiten, wo schon bei der nächsten Sanierung durch den Vermieter, es schnell mal zu Streitigkeiten kommen kann, die dann nicht selten einen juristischen Beistand bedürfen.
424 Euro, einen Betrag, der mit Sicherheit das eigentliche Problem nicht lösen wird. Egal ob Altersarmut oder wenn es für betroffene Personen einfach darum geht, am gesellschaftlichem Leben teil zu haben. Mit 424 Euro fast unmöglich. Kommt dann noch eine Behinderung dazu, die vielleicht nicht dazu ausreicht, Mehrbedarf geltend zu machen wird es noch problematischer. Genauso wird mit der Erhöhung von 8 Euro chronisch kranken Menschen nicht geholfen, denn diese 8 Euro decken oft nicht einmal die erhöhten Kosten für Medikamente.
Wie wir bereits am 5. November 2018 berichteten (hier nachzulesen) hat bereits die UN an Deutschland die Forderung der Verbesserungen in der Grundsicherung gefordert.
Natürlich wollten wir es genau wissen und haben bereits im November 2018 zu dem Statement der UN, beim zuständigen Ministerium nachgefragt und erhielten folgende Antwort (Zitat):
"Aus der Sicht von Deutschland kann Armutsbekämpfung nicht durch höhere Transferzahlungen, sondern nur durch Verhinderung von Hilfebedürftigkeit erfolgen. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist der beste Schutz vor Armut. Deshalb liegt ein zentraler Ansatz zur Armutsbekämpfung in Deutschland in Förderung und Unterstützung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, insbesondere auch von Menschen, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind. Hinzu kommt die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Mit dem Teilhabechancengesetz und dem Starke-Familien-Gesetz werden in dieser Legislaturperiode in beiden Bereichen wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht."
Eine Antwort, die man dem Grunde nach so unterschreiben könnte, wenn da eben nicht das Problem mit jenen betroffenen Personen ist, die nicht mehr arbeiten können, also schon in Altersrente sind, oder aufgrund von Erkrankungen einfach nicht mehr erwerbstätig sein können. Eine weitere Personengruppe findet sich hier auch nicht wieder. Jene, die bereits erwerbstätig sind und wegen geringem Einkommen immer noch auf Leistungen nach dem SGB II/XII abhängig sind. Wen wundert es also, wenn Bürger schon aus diesem Grunde die großen "Volksparteien" nicht mehr wählen.
Wenn Sie immer auf den neuste Stand sein wollen, dann empfehlen wir ihnen unsere APP EU-Schwerbehinderung mit der Sie ganz leicht Zugang zu unseren neusten Artikeln haben.