Sozialgericht Dortmund: Kosten für Tiere werden nicht übernommen

Das Sozialgericht Dortmund hat sich mit der Frage befasst, ob unter bestimmten Umständen die Kosten für Tiere übernommen werden. Im konkreten Fall wurde der Klägerin die Unterhaltskosten für ihr Haustier eingeklagt, da dieses laut psychotherapeutischer Behandlung zur Genesung beitragen würde. Die Kosten sollten von der Krankenkasse übernommen werden, die der Kostenübernahme nicht zustimmte.
Durch die Sorge um die Tiere, konnte die Versicherte wieder Lebensmut gewinnen. Sollten die Tiere wieder abgegeben werden, sei aus nervenärztlicher Sich eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu erwarten.
Die Klägerin war mit der Klage nicht erfolgreich, denn das Sozialgericht Dortmund hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Der Grund der Ablehnung war die fehlende gesetzliche Grundlage, nachdem die Krankenkasse grundsätzlich nicht verpflichtet ist, solche Kosten zu übernehmen.
Tiere gelten nicht, mit Ausnahme des Blindenführhundes, als Hilfs- oder Heilmittel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Das sich Tiere auch positiv auf die Psyche auswirken, macht diese, nach Auffassung des Gerichts, nicht zum Teil einer Krankenbehandlung.
Das Urteil vom 16.04.2019 unter dem Aktenzeichen S 8 KR 1740/18, kann hier nachgelesen werden.
Quelle: Justiz NRW