Sozialgericht Hannover: Jobcenter muss Schülerin Tablet bezahlen
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Das Sozialgericht Hannover hat in einem Urteil am 6 Februar 2018 geurteilt, dass die Kosten für das Tablet übernommen werden müssen. Die Eltern beziehen Harzt-IV und können das Tablet nicht finanzieren.
In der heutigen Zeit wird die Digitalisierung immer wichtiger und ist bereits in der Schule während des Unterrichts ganz normal. Da die Eltern nicht das Gerät finanzieren können haben Sie beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt. Hierbei hatte das Jobcenter auf das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes verwiesen. Diese haben die Tablet kosten auch nicht übernommen wollen.
Deshalb kam der Fall vor das Sozialgericht Hannover, diese haben der Klage stattgegeben. Die Kosten für das Tablet muss das Jobcenter zahlen. Da die Schülerin im Unterricht auf das Tablet angewiesen sei. Der ganze Fall wurde auch von dem Rektor und Lehrer der Schülerin vor dem Sozialgericht Hannover mit unterstützt. Nach der Ablehnung des Jobcenters wurde von dem Sozialgericht in einem Eilverfahren entschieden. Dabei galt die Entscheidung jedoch nur in diesem bestimmten Fall. Daraufhin wurde das Jobcenter verpflichtet für das rund 360 Euro iPad ein Darlehen zu gewähren.
In dem Fall der Schülerin soll ab dem zweiten Schulhalbjahr im Unterricht mit dem Tablet gearbeitet werden. So werden die Geräte auch für die Hausaufgaben benutzt. Dabei stellt die Schule keine Geräte zu Verfügung, deshalb muss jeder Schüler/in sich ein Gerät selber anschaffen. Eine Möglichkeit eines Ratenkaufs würde jedoch bestehen. Denn in der Klasse sollen einheitliche Geräte benutzt werden.
Bisher sind Zuschüsse nur für Schulbücher und Klassenfahrten im Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses Urteil könnte ein Präzedenzfall werden.
So könne auch rückwirkend Anspruch auf das Tablet geltend gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass elektronische Geräte die „einen unabweisbaren, laufenden, nicht einmaligen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II” darstellen, vom Jobcenter bezahlt werden müssen.
Quelle: rechtsprechung.niedersachsen.de