Sozialgericht Gotha: Urteil für Schüler-innen Jobcenter muss Computer zahlen
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In der heutigen Zeit wird die Digitalisierung immer wichtiger und ist bereits sehr wichtig gerade auch in der Schule, denn im Schulunterricht ist der Computer kaum noch weg zu denken. Am 17 August 2018 hat das Sozialgericht Gotha geurteilt, das die Kosten für einen Computer bzw. Laptop vom Jobcenter gezahlt werden müssen.
Das Sozialgericht Gotha hat sich geäußert, dass der Computer bzw. Laptop für die Schule bei Hausarbeiten und Referate benötigt wird. Eine Chancengleichheit brauchen die Kinder. So sollen Kinder aus Hartz IV Familien die gleiche Chance haben, wie die anderen Kinder. Durch das Urteil sollen die Hartz-IV-Empfänger entlastet werden und die Kinder sollen eine Chancengleichheit haben.
Nach §21 Abs. 6 SGB sollen die Kosten als Mehrbedarf gezahlt werden und nicht als rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Der Computer ist nicht mehr Weg zudenken, ohne ihn sei es gar nicht mehr möglich ordnungsgemäß an der Schule dran teilzunehmen.
Deshalb hatte das Sozialgericht Gotha geurteilt, dass Jobcenter müsse einen Internet Fähigen Computer bzw. Laptop mit Zubehör und Serviceleistungen von insgesamt 600 Euro finanzieren.
Quelle: soziale-schuldnerberatung-hamburg.de