Hartz IV immer mehr bekommen einen Anspruch auf einen Schulcomputer
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Von den Ämtern wird zurzeit sehr unterschiedlich vorgegangen, ob ein Anspruch für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft auf einen Computer und Drucker besteht.
Das Sozialgericht in Kiel hat in einem aktuellen Fall geurteilt AZ: S 40 AS 260/19 ER, dass ein Anspruch besteht für die Anschaffung eines Computers der Internetfähig ist. In dem Fall ging es um ein 20-jähriges Mädchen, das Gericht hat ihr einen Zuschuss von 350 Euro zugesprochen. In einem Eilverfahren hatte ihr das Sozialgericht den Anspruch gewährt für einen einmaligen Mehrbedarf von 350 Euro für ein Laptop (§ 21 Abs. 6 SGB II).
Die Kosten für den Laptop seien nicht aus Leistungen für Schulbedarf nach § 28 Abs. 3 S. 1 SGB II bestreitbar, so das Gericht. Denn der Gesetzgeber hat keine höherwertigen elektronischen Geräte mitberücksichtigt, in der Pauschale sind beispielsweise Kugelschreiber, Füller sowie Stifte enthalten diese wird zweimal jährlich gewährt von bis zu 70 Euro. In dem Urteil heißt es, das der Laptop notwendig sei, um eine Bildungsteilhabe zu sichern. Quelle: sozialberatungkiel
Das Sozialgericht Gotha hat in einem weiteren Fall 2018 geurteilt, das die Kosten für einen Computer bzw. Laptop vom Jobcenter gezahlt werden müssen.
Das Sozialgericht Gotha hat sich geäußert, dass der Computer bzw. Laptop für die Schule bei Hausarbeiten und Referate benötigt wird. Eine Chancengleichheit brauchen die Kinder. So sollen Kinder aus Hartz IV Familien die gleiche Chance haben, wie die anderen Kinder. Durch das Urteil sollen die Hartz-IV-Empfänger entlastet werden und die Kinder sollen eine Chancengleichheit haben.
Nach §21 Abs. 6 SGB sollen die Kosten als Mehrbedarf gezahlt werden und nicht als rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Der Computer ist nicht mehr Weg zudenken, ohne ihn sei es gar nicht mehr möglich ordnungsgemäß an der Schule dran teilzunehmen.
Deshalb hatte das Sozialgericht Gotha geurteilt, dass Jobcenter müsse einen Internet Fähigen Computer bzw. Laptop mit Zubehör und Serviceleistungen von insgesamt 600 Euro finanzieren.
Quelle: soziale-schuldnerberatung-hamburg.de