Masernimpfung wird Pflicht
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In Schulen und Kitas wird die Maserimpfung in Zukunft zur Pflicht. Der Bundesrat (Drucksache: 629/19) hat heute die vom Bundestag (wir berichteten) beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen zugestimmt.
Nachdem Gesetz müssen ab 1. März 2020 die Eltern nachweisen, dass ihre Kinder einen Impfschutz gegen Masern haben, wenn Sie sich in einer Kita oder Schule anmelden. Zudem sieht das Gesetz auch vor das Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen. Das medizinische Personal und die in solch Einrichtungen arbeiten, sind ebenso von der Impflicht betroffen.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bei Verstößen gegen die Impflicht. Für Kinder, ohne den entsprechenden Maserimpfschutz, kann die fehlende Impfung der Ausschluss in der Kindertagesstätte bedeuten. Ebenso droht für das medizinische Personal und die in solch Einrichtungen arbeiten ein Bußgeld bei verstoß.
Weitere Punkte sind fachfremde Regelungen. Opfer von sexuellen Missbrauchs erhalten einen Anspruch auf eine vertrauliche medizinische Spurensicherung am Körper, deren Kosten übernommen werden. Weiterhin sind Untersuchungen auf sogenannte K.O. Tropfen möglich,
Eine weitere fachfremde Regelung ist die Werbung für sogenannte operative plastisch-chirurgische Eingriffe, auch Schönheitsoperationen genannt, die sich ausschließlich an jugendliche richtet, mit der neuen Regelung verboten.
Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Zum 1. März 2020 soll es zum überwiegenden Teil in Kraft treten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung