Jobcenter im Notbetrieb - Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute bekannt gegeben, das in Folge des Coronavirus (SARS-CoV-2), alle Jobcenter weitestgehend für persönliche Beratungen geschlossen werden. In der Mitteilung heißt es wörtlich: "Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen."
Für Notfälle soll die Möglichkeit eines persönlichen Kontakts bestehen bleiben. Arbeitslosenmeldungen können telefonisch erfolgen und Anträge auf Grundsicherung sollen formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden. "Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.", teilt das BA mit.
Weiter heißt es:
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist. Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
- Anträge auf Arbeitslosengeld I unter arbeitsagentur.de/eservices
- Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2
Mit dieser Maßnahme wollen die Jobcenter das Infektionsrisiko für ihre Mitarbeiter*In reduzieren um die Arbeitsfähigkeit und die damit verbundene Sicherstellung aller notwendigen Leistungen, zu gewährleisten. In der offiziellen Meldung der Bundesagentur für Arbeit wird das Vorgehen wie folgt begründet: "Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen."
Die aktuellen Informationen können bei der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.arbeitsagentur.de/corona-virus-aktuelle-informationen
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung