Bundestag beschließt Hartz-IV-Sanktionen bis Mitte 2023 auszusetzen
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Der Bundestag hat heute am Donnerstag, dem 19 Mai 2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aussetzen Hartz-IV-Sanktionen zugestimmt.
Dabei sehen die Pläne eine entsprechenden Änderung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches vor.
Dabei sieht der Gesetzentwurf vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Hartz-IV bis Mitte 2023 befristet auszusetzen.
So werde das Sanktionsmoratorium zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es im Gesetzentwurf. Es entfielen hierbei rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Millionen Euro auf die Kommunen.
Bürgergeld geplant
Dabei sei der Grund für das geplante aussetzen der Hartz-IV-Sanktionen die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Bürgergeldes. Es sollen die Sanktionen ausgesetzt werden, bis das Bürgergeld eingeführt sei. Zudem müsse der Gesetzgeber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2019 umsetzen. So hat das Gericht die bisherigen Sanktionen teilweise für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Übergangslösung
Es soll bis zur einer gesetzlichen Neureglung die Hartz-IV-Sanktionen bis Mitte 2023 ausgesetzt werden. Es soll danach das Bürgergeld die Mitwirkungspflichten und die Folgen der Verstöße neu regeln.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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