Bundesverfassungsgericht: Kinderreiche Familien müssen bei Pflegeversicherung mehr entlastet werden
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Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass Eltern mit mehreren Kindern stärker entlastet werden sollen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. So müssen die Beitragssätze angepasst werden entsprechend der Zahl der Kinder bis Ende Juli 2023, so das Verfassungsgericht in Karlsruhe. (Az. 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a.)
Dabei hat das Gericht in dem Fall von 2001 der Pflegeversicherung geurteilt, da es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass Eltern einen genauso hohen Beitragssatz zahlen wie Kinderlose – denn sie leisteten einen "generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems". So wurden die Betragssätze hieraufhin angepasst.
Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, so die Richterinnen und Richter. "Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein", heißt es dazu in der Mitteilung.
"Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt." Es müsse der Gesetzgeber diese Benachteiligung beheben. So werde hingegen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehzeiten bereits anerkannt. So seien in der Familienversicherung bei der Krankenversicherung alle Kinder betragsfrei mitversichert. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.
Der Paritätische Gesamtverband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, dass Eltern mit mehreren Kindern bei der gesetzlichen Pflegeversicherung besser gestellt werden müssen als kleinere Familien und Kinderlose. „Das aktuelle, begrüßenswerte Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht eine Entlastung kinderreicher Familien bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung einfordert, ist vor dem Hintergrund des Urteils von 2001 nur logisch und war daher erwartbar“, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Damals hatte des höchste Gericht grundsätzlich die Berücksichtigung von Kindern bei der Beitragsbemessung zur Pflegeversicherung angemahnt.“
Autor: dm / © RND
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