Bezahlung in Werkstätte und kein Entkommen möglich – Wie Unternehmen mit einer WfbM Geld gewinnen
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Der Mindestlohn ist in Deutschland schon lange Standard und wird, trotz aller Kritik, vom zuständigen Ministerium zum Oktober 2022, auf 12 Euro erhöht. „Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat damit ab Juli rund 6,5 Prozent mehr im Geldbeutel. Für einen Vollzeitbeschäftigten sind dies brutto 110 Euro mehr auf dem monatlichen Lohnzettel. Gerade in Zeiten hoher Inflationsraten erhalten geringe Einkommen damit einen spürbaren Lohnzuwachs. Vor allem Beschäftigte in Ostdeutschland und Frauen profitieren davon, und zwar besonders in den Branchen Gastronomie, Taxigewerbe wie auch Kurier- und Expressdienste. Der Mindestlohn allein wird in der jetzigen Situation jedoch nicht reichen, um den enormen Preisschub vor allem für Energie und für Lebensmittel auszugleichen. Deshalb braucht es weitere staatliche Entlastungsmaßnahmen jenseits der bereits beschlossenen Pakete. Klar ist aber auch: Im nächsten Jahr wird die Mindestlohnkommission über die nächste Anpassung entscheiden, die dann ab Anfang 2024 gilt. Dabei geht es darum, den Mindestlohn oberhalb der 12 Euro weiterzuentwickeln. Für uns Gewerkschaften ist der Mindestlohn stets nur die zweitbeste Lösung. Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung, die in den letzten Jahren stetig zurückging, wieder zu stärken.“, betonte der DGB-Vorsitzende Stefan Körzell.
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Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung
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