Sozialverband: Gasumlage darf für Rentner und Geringverdiener nicht zum Armutsprogramm werden!
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Anlässlich der durch die Gasnetzbetreiber bekanntgegebenen Höhe der staatlichen Gasumlage wiederholt Ursula Engelen-Kefer die Forderungen des SoVD. Gasumlage soll 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen
„Wir nehmen die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg in die Pflicht, ein weiteres Armutsprogramm durch die von der Bundesregierung verkündete Gasumlage zu verhindern. Ebenso wie von der Bundesregierung fordern wir von beiden Landesregierungen ihren Beitrag, die soziale Schieflage bei der Belastung mit den explodierenden Gas- und Energiekosten zu bekämpfen. Der Berliner Krisenfonds ist von derzeit 380 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro zu erhöhen.
Als SoVD fordern wir weitere Entlastungen der unteren und mittleren Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, Rentnerinnen und Rentner und Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger. Erforderlich sind die Energiepauschale auch für Rentnerinnen und Rentner und Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger, ihre Fortführung für die nächsten Jahre und die Erhöhung gemäß der Steigerung der Energiekosten einschließlich der Gasumlage.
Für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sind die vollen Energiekosten zu erstatten. Dies muss zusätzlich zu der überfälligen Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 650 Euro erfolgen. Vordringlich ist auch die Energiesicherung in sozialen Einrichtungen z. B. in Gesundheitsversorgung, Pflege, Begegnungsstätten.
Die Bundesregierung muss die soziale Schieflage der Steuerpläne von Bundesfinanzminister Lindner beseitigen. Dazu sind stärkere Schultern nicht weniger, sondern mehr zu belasten. Erforderlich sind die Einführung einer Vermögen- und einer Übergewinnsteuer, wie sie bereits in anderen EU-Ländern gelten.“
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung