Forderung nach sozialen Garantien ohne Sanktionen im Bundestag.
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Im Bundestag wurde erstmalig über einen gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, beraten. Der Antrag mit dem Titel „Forderung nach sozialen Garantien ohne Sanktionen“ (Drucksache 19/15078 ) sieht vor die Sanktionen aus dem Sozialgesetzbuch II und die Leistungseinschränkungen im Sozialgesetzbuch XII zu streichen. Begründet wird dieses, dass ein Unterschreiten eines menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden muss.
Ein weiterer Antrag der FDP (Drucksache 19/15040 ) mit dem Titel „Liberales Bürgergeld einführen – Einstiegs- Ausstiegsdynamik im Arbeitsmarkt verbessern – Hartz IV reformieren“ stand ebenfalls zur Debatte. Zudem möchte die FDP das Schonvermögen deutlich erhöhen und das zur Altersvorsorge vorgesehene Schonvermögen deutlich erweitern. Auch die Anrechnung einer selbst genutzten Immobilie, wie das für die Erwerbstätigkeit benötigte Kraftfahrzeug, soll aus der Anrechnung herausgenommen werden. Einen weiteren Nachbesserungsbedarf sieht die FDP bei den Zuverdienst Regelungen.
Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), stellt dar, dass Sanktionen grundsätzlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Dabei verwies er auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (wir berichteten). Er betonte, dass 1,2 Millionen Menschen arbeiten und trotzdem mit Hartz IV aufstocken müssen.
Dr. Matthias Zimmer (CDU) führte an, kritisiert den Antrag von Grünen und Linken, und stellte klar, dass Sanktionen nicht gegen die Menschenwürde verstoßen würde. Für Zimmer ist es unverständlich, dass man trotz des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, dieser Antrag im Bundestag eingeht. Zimmermann weist aber auch darauf hin, dass der Gesetzgeber jetzt einen Gestaltungsspielraum hat und auf Sanktionen verzichten könnte. Dann sprach er aber auch gleich wieder davon, dass Sanktionen ein Bestandteil eines Sozialstaates sind, in dem eine Mitwirkungspflicht besteht. Er betonte gleich, dass man seitens der CDU den Antrag ablehnen werde.
Norbert Kleinwächter (AfD) kritisiert den Antrag und meint, dass der Wegfall der Sanktionen Leistungsempfänger dazu motivieren könnte, sich auf Sozialleistungen auszuruhen. Er kritisierte aber auch, dass Leistungsempfänger, die vorher jahrelang gearbeitet haben, auf das Niveau auf Menschen gesetzt werden, die nie gearbeitet haben. Kleinwächter sagt „wir stehen auf der Seite der sozial schwachen“ und sorgte dafür für großes Gelächter im Plenum. Er meinte, würde man Hartz IV nicht mehr sanktionieren, wird Hartz IV zum „Faulheitseinkommen“.
Kerstin Tack (SPD) meint, dass es wieder Zeit für Respekt und Würde ist, auch jenen gegenüber die Leistungsempfänger*in sind. Sie betonte aber auch, dass es wichtig ist, die Fallmanager zu Personen zu machen, zu denen Antragsteller*in ein Vertrauen haben. Das Fallmanagement muss besser werden und dafür müssen wir sorgen.
Pascal Kober (FDP) betont, dass Hartz IV reformiert werden muss und sieht jetzt eine Chance dafür, dass heißt aber nicht, so Kober, dass Sanktionen abgeschafft werden müssen. Die Zuverdienstgrenzen müssen angepasst und verbessert werden. Kober betont auch, dass die Mitarbeiter*in im Jobcenter mehr Zeit benötigen um einzelne Fälle zu bearbeiten.
Katja Kipping (Die Linke) betont, dass sich immer mehr Menschen und Organisation gegen Sanktionen aussprechen und die Forderungen nach Sanktionsfreiheit immer lauter werden. Auch Kipping betont, dass man mehr daran tun muss, damit sich die Fallbearbeitung verbessert. Kipping liest ein Satz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor: „Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden“
Peter Weiß (CDU): “Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen“, macht aber deutlich, dass Sanktionen weiterhin möglich sind und diese verfassungsgemäß ausgestaltet werden. Er vertritt auch der Meinung: „Es herrscht kein Chaos in den Jobcentern“. Er betont das 77 Prozent der Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen entstehen. Arbeitnehmer seien schließlich auch gegenüber dem Arbeitgeber meldepflichtig. Daher sieht er die Sanktionen als begründet und notwendig, damit Arbeitnehmer*in und Leistungsempfänger*in gleichgestellt sind. Fordern und fördern sei das Erfolgsprinzip.
René Springer (AfD), teilt mit, dass man der Überweisung des Antrages zustimmt, da man sich auf die damit verbundenen Diskussionen freuen würde.
In der Debatte wurde deutlich, dass es zurzeit zwei Fronten innerhalb dieser Diskussion gibt. Einmal jene Seite, die grundsätzlich für die vollständige Abschaffung ist und jene zweite, die Sanktionen in sich bestehen lassen. Insgesamt wurde deutlich, dass eine grundlegende Überarbeitung des Sozialsystems eine Überarbeitung erforderlich ist, auch wenn einige Redner*in den Eindruck erwecken, die geltende Gesetzgebung nur im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Auch innerhalb der Parteien, wurde der Eindruck erweckt, dass es keinen einheitlichen Konsens gibt.
Auffällig war, dass über die Leistungseinschränkungen im Sozialgesetzbuch XII keine Diskussion stattfand. Also jenes Sozialgesetzbuch, welches für Rentner und Erwerbsgeminderte zuständig ist, wenn diese auf Grundsicherung angewiesen sind.
Autor: Redaktion / © EU-Schwerbehinderung