Lebensmittelverschwendung soll reduziert werden
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Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen EU-weit verbindlichen Reduzierungsziele bleiben hinter dem von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 für das Jahr 2030 beschlossenen Nachhaltigkeitsziel 12.3 (Sustainable Development Goal, SDG, 12.3) zurück, das eine Halbierung der Lebensmittelverschwendung um 50 Prozent auf Einzelhandels- und Verbraucherebene vorsieht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9533) auf eine Kleine Anfrage (20/9169) der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke.
Der Bundesregierung sei die Reduzierung von Lebensmittelabfällen und Lebensmittelverlusten national, auf EU-Ebene und international ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund werde eine Reduzierung der Lebensmittelabfälle in jedem Sektor der Lebensmittelversorgungskette bis 2030 um 50 Prozent angestrebt. Im Rahmen der Umsetzung der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ würden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Ziele zu erreichen.
Die von der EU angeforderten Daten zur Lebensmittelverschwendung in Deutschland aus dem Jahr 2021 wolle man nachreichen. Grund für die Verzögerung sei „der zeitaufwändige Aufbau eines neuen Konsortiums für das Monitoring der Mengen an Lebensmittelabfällen“, schreibt die Bundesregierung.
In Deutschland landen den Angaben zufolge etwa elf Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall, dabei sind Verluste vor und während der Ernte beziehungsweise Schlachtung nicht erfasst. Das entspreche 20 Prozent des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs von 54,5 Millionen Tonnen im Land. Gleichzeitig seien Millionen von Menschen in Deutschland von Ernährungsarmut betroffen. Viele Tafeln in Deutschland, die Lebensmittelüberschüsse der Supermärkte, Bäckereien und Hersteller an Hilfebedürftige verteilen, hätten Aufnahmestopps verhängen müssen, weil bei weniger Spenden gleichzeitig mehr Menschen auf Hilfe angewiesen seien.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag