Bundestag stimmt Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zu
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Am Donnerstag, dem 22. Februar 2024, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt, der es dem Bund ermöglicht, sich künftig an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes zu beteiligen. Drucksache: (20/8288, 20/10414, 20/10416) Die Zustimmung erfolgte durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linke. Hingegen stimmten Union und AfD gegen das Gesetz, das zuvor im Verkehrsausschuss teilweise geändert worden war (20/10414).
Gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Bund zukünftig auch die Kosten für die Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes übernehmen können. Dies umfasst ebenfalls die Finanzierung von IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Übernahme der Folgekosten aus Investitionsprogrammen des Bundes für Barrierefreiheit oder freiwillige Lärmsanierungen. Des Weiteren soll der Bund Ersatzinvestitionen in Verkehrsstationen nachhaltig gestalten und diese an den zukünftigen Bedarf anpassen können.
Die bisherige Ausgestaltung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes wird als Investitionshemmnis betrachtet, da die alternde und stark ausgelastete Eisenbahninfrastruktur störanfällig und unzuverlässig geworden ist. Ein großer Modernisierungsrückstau besteht, der dringend beseitigt werden muss. Die Infrastruktur ist zu klein, um wesentliche Anteile des Verkehrswachstums aufzunehmen und die Klimaziele zu erreichen.
Im Verkehrsausschuss wurden Änderungen vorgenommen, darunter die Benennung von 40 Hochleistungskorridoren im Schienennetz der Deutschen Bahn, für deren Generalsanierung bis Ende 2030 die bereitgestellten Haushaltsmittel vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wurde klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.
Die Stellungnahme des Bundesrates betont die Notwendigkeit einer grundlegenden Neuordnung des Finanzierungssystems im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte innerhalb der Deutschen Bahn AG. Die Beschleunigungskommission Schiene wird als gute Grundlage für eine solche Reform angesehen. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, die Länder eng in die anstehende Strukturreform einzubeziehen und betont die ausschließliche Finanzierungsverantwortung des Bundes für das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes gemäß Artikel 87e des Grundgesetzes.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, dass sie bei der zukünftigen Anwendung der im Gesetzentwurf enthaltenen Finanzierungsoptionen die Auskömmlichkeit der Nutzerfinanzierung für das Netz berücksichtigen wird. Sie weist darauf hin, dass der Gesetzesentwurf den Dualismus der Finanzierung zwischen Neubau, Ausbau und Ersatzinvestitionen einerseits und Unterhaltung und Instandsetzung andererseits aufhebt, sodass der Bund sich nun auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung beteiligen kann.