Kritik an Gebärdensprachdolmetschung und Vergütung in Schleswig-Holstein
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Am 22. Februar stand in Schleswig-Holstein die Frage der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben im Fokus einer bedeutenden Landtagssitzung. In ihrer Rede zu diesem Thema betonte Birte Pauls von der SPD die nach wie vor mangelnde Selbstverständlichkeit des Gebärdensprachdolmetschens.
"Ich erinnere mich gut an den Beginn der Corona-Pandemie. Da brauchte es ganze 3 Pressekonferenzen und etliche Telefonate im Hintergrund bis ein Gebärdensprachdolmetscher das 4. Gesicht bei den Pressekonferenzen der Landesregierung wurde," sagte Pauls. Trotz des Endes der Pandemie bleibe die erschwerte Situation für Gehörlose bestehen. Bei den Pressekonferenzen der Landesregierung fehle weiterhin die Gebärdensprachdolmetschung, und auch beim Corona-Symposium sei die Dolmetschung auf einen Workshop beschränkt gewesen.
Pauls kritisierte insbesondere eine im Januar 2022 erlassene Richtlinie, die die Hilfen im Arbeitsleben verschlechterte und den Vorrang für Online-Dolmetschen festlegte. Sie betonte die Nachteile dieser Regelung für Betroffene und die Schwierigkeiten der zweidimensionalen Wahrnehmung bei Online-Dolmetschen.
Die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher durch das Integrationsamt sei in Schleswig-Holstein mit 75€ pro Stunde festgelegt, ohne Rücksicht auf tatsächliche Reisekosten oder -zeiten. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die sich am Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) orientieren, werde die Schlechterstellung der Dolmetscher in Schleswig-Holstein deutlich. Dies führe dazu, dass Dolmetscher in andere Bundesländer abwandern, das Angebot für Betroffene schrumpft und vermehrt auf Online-Dolmetschen zurückgegriffen werden muss.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Gehörlosenverband kritisieren ebenfalls die erschwerte Situation von Gebärdensprachdolmetschungen im Arbeitsleben. Die Wohlfahrtsverbände betonen, dass trotz steigender Einstellungen von Menschen mit Behinderungen in Betrieben, die Ausgleichsabgabe sinke, was zu Einschränkungen bei begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz führe.
Birte Pauls schließt mit der Forderung nach einer generellen Neufinanzierung der Integrationsleistungen und betont, dass das Land die vorhandenen Fachkräfte unterstützen und keine Hindernisse in den Weg legen sollte. "Wir brauchen alle verfügbaren Kräfte auf dem Arbeitsmarkt, ob mit oder ohne Behinderung," unterstreicht Pauls, und jeder habe das Recht auf die für ihn notwendige Unterstützung und Gleichstellung laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention.