Was ändert sich zum 1. März: Kulturpass, WhatsApp, Rente, Organspenden
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Ab dem 1 März 2024 ändern sich wieder einige Gesetze.
18-Jährige können sich für den Kulturpass registrieren
Jugendliche, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, haben ab März die Möglichkeit, sich für den Kulturpass zu registrieren. Über diesen erhalten sie ein Guthaben von 100 Euro für Kulturangebote wie Bücher, Kinobesuche oder Konzertbesuche. Die Registrierung erfolgt über eine Handy-App, über die auch Angebote reserviert werden können. Zu Beginn des Projekts im vorangegangenen Jahr betrug das Guthaben noch 200 Euro.
WhatsApp erlaubt den Empfang von Nachrichten aus anderen Chat-Apps
In einer neuen Funktion von WhatsApp, die diesen Monat eingeführt wird, besteht die Möglichkeit, Nutzer anderer Apps wie Telegram oder Signal zu kontaktieren. Hierfür ist lediglich ein Konto bei WhatsApp erforderlich. Die Nachrichten, sei es Text, Bilder oder Sprachnotizen, sollen in einem dedizierten Posteingang eingehen. Gruppenchats sind vorerst nicht möglich, so die Angaben des Unternehmens. Dieser Schritt ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des Digital Markets Acts (DMA), der durch die Erweiterung von Schnittstellen einen fairen Wettbewerb fördern soll. Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter ab März.
Neues Zentralregister für Organspenden startet ab 18. März
Ab dem 18. März können Personen, die potenzielle Organspenderinnen und Organspender sein möchten, ihre Absicht in einem neu eingeführten zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt stufenweise. Anfangs ist es möglich, eine Erklärung zur Organspende unter Verwendung eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion, wie zum Beispiel einem Personalausweis, zu hinterlegen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen Krankenhäuser bis zum 1. Juli in der Lage sein, diese Erklärungen zu suchen und abzurufen. Das entsprechende Portal ist unter www.organspende-register.de zu erreichen.
Krankenkassenbeiträge steigen für Rentner
Ab März 2024 werden die Krankenkassenbeiträge für Rentner angepasst. Im Gegensatz zu vielen Beschäftigten, bei denen die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung bereits zu Jahresbeginn gestiegen sind, zeigen sich die Auswirkungen auf Rentner erst zwei Monate später. Die Höhe der Zusatzbeiträge variiert je nach Krankenkasse, was dazu führt, dass die Rentenzahlungen für Betroffene entsprechend schrumpfen.
Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter ab März
Mit dem Beginn des neuen Versicherungsjahres im März gelten auch neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter. Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich, das neue Kennzeichen ist ab März blau. Wer noch mit dem alten schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern hat auch keinen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Die neuen Kennzeichen können online beim Versicherer beantragt werden.
Mehrwertsteuer für Gas und Wärme vorzeitig im Wachstumschancengesetz?
Ursprünglich sollte die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme von 19 auf sieben Prozent bis Ende März dieses Jahres gelten. Das Wachstumschancengesetz sieht nun vor, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar auslaufen soll. Jedoch steht das Gesetz noch aus, und die nächste reguläre Bundesratssitzung ist erst am 22. März. Es bleibt daher fraglich, ob die Mehrwertsteuer tatsächlich vorzeitig steigt.
Nächste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ab März
Die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird am 1. März wirksam. Ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung können nun einfacher eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Menschen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen können in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, auch wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Diese Regelung gilt nun für alle nicht-reglementierten Berufe in allen Branchen.
Umzugskostenpauschale steigt ab 1. März
Ab dem 1. März steigt die Umzugskostenpauschale für berufsbedingte Wohnortwechsel. Für eine Person beträgt sie dann 964 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 643 Euro. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wechsel zur Sommerzeit
Die Umstellung auf die Sommerzeit findet in diesem Jahr am Osterwochenende statt. In der Nacht des 31. März, genauer gesagt in der Nacht von Samstag auf Ostersonntag, wird die Uhr um eine Stunde nach vorne gestellt. Die Sommerzeit bleibt dann bis zum 27. Oktober in Kraft.