Rentenpaket: Warnungen und Verteidigungen
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Das von der Bundesregierung geplante Rentenpaket II hat bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag eine differenzierte Bewertung durch die geladenen Sachverständigen erfahren. Im Gegensatz zu der medial teils hitzig geführten Debatte zeichnete sich die Anhörung durch sachliche Argumentationen für und gegen die Ampel-Pläne aus.
Mit dem Gesetzentwurf für das Rentenpaket II (20/11898) will die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ein Halteniveau (Verhältnis der Standard-Rente zum Durchschnittsverdienst) für die gesetzliche Rente in Höhe von 48 Prozent bis mindestens 2039 festschreiben. Dafür werden die Beiträge auf 22,3 Prozent im Jahr 2045 steigen, teilweise finanziert durch Kapitalanlagen am Aktienmarkt, dem sogenannten Generationenkapital. Der Entwurf hatte in den vergangenen Monaten für ausgiebige Diskussionen gesorgt, weil er aus Sicht seiner Kritiker einseitig die aktuelle Rentnergeneration bevorzugt.
In der Anhörung kam es aber nicht zum großen Showdown der Argumente, sondern zu einer nüchternen Betrachtung des Gesetzespaketes, zum Teil sehr detailreich etwa zu Fragen der nachhaltigen Ausgestaltung von Kapitalanlagen. In diesem Zusammenhang war vor allem die Bewertung von Anja Mikus sehr gefragt, die als Vertreterin von KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) darlegte, wie auch eine Orientierung an nachhaltigen Zielen wie den Pariser Klimazielen funktionieren und ein erfolgversprechendes Ergebnis für die Anlageprodukte erzielen kann.
Deutliche Kritik am Rentenpaket äußerte unter anderem der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan. Es konzentriere sich einseitig auf die Leistungsstabilität auf Kosten der Generationengerechtigkeit. Die Festschreibung des Rentenniveaus werde aber langfristig kaum zu finanzieren sein, warnte er.
Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrats Wirtschaft, kritisierte, dass die Ampel-Regierung das Sicherungsniveau zum einzigen Instrument der Gestaltung der Altersvorsorge mache und darüber hinaus andere Stellschrauben vernachlässige. Die im Gesetzentwurf genannten Zahlen „sollten uns warnen“, sagte er in Bezug auf die Finanzierung.
Patrick Weinert vom Bundesrechnungshof (BRH) verteidigte dessen Pressearbeit und den Umgang mit Zahlen darin gegen Kritik. „Wir bezweifeln die Finanzierbarkeit dieser enormen Kosten“, betonte er.
Zuvor hatte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund dem BRH vorgeworfen, auf unseriöse und populistische Weise mit Berechnungen zu arbeiten, die 20 oder 50 Jahre in die Zukunft blicken und die Öffentlichkeit mit „Schockmeldungen“ zu verunsichern. „Eine gute Alterssicherung kostet immer Geld und kein Trick der Welt kann uns davon befreien“, sagte Schäfer.
Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer Bremen begrüßte die Rentenpläne ebenfalls: Die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus sei eine zentrale Stellschraube und erneuere das Leistungsversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung, gerade auch für die jüngere Generation.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland e.V, betonte, dass für viele Menschen die betriebliche und private Altersvorsorge immer noch keine Option darstelle, deshalb müsse die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente garantiert werden und langfristig sogar wieder ein Rentenniveau von 53 Prozent erreicht werden.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag