Überplanmäßige Ausgabe für Grundsicherung im Alter
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Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro für Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genehmigt. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2024 (20/13534) hervor.
In der Antwort heißt es:
Absatz 4 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung nach Artikel 112 des Grundgesetzes erteilt hat, bei Kapitel 1101 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 150 Mio. Euro zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gemäß § 46a Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gegenüber den Ländern erfüllen kann, die im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Ausgabe ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reicht nach Einschätzung des BMAS möglicherweise noch bis Ende Oktober 2024 aus; danach könne – in Abhängigkeit der Abrufe durch die Länder – jederzeit eine Überschreitung des Sollansatzes eintreten. Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist erst für den 6. November 2024 vorgesehen.
Die Genehmigung ohne Konsultation des Haushaltsausschusses sei notwendig geworden, weil der Mittelansatz im Haushalt (10,9 Milliarden Euro) nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „möglicherweise noch bis Ende Oktober 2024“ ausreiche. „Danach könne - in Abhängigkeit der Abrufe durch die Länder - jederzeit eine Überschreitung des Sollansatzes eintreten“, führt das Ministerium in dem auf den 28. Oktober 2024 datierten Schreiben aus. Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses sei erst für den 6. November terminiert.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag