Der Arbeitsmarkt im September 2020 - Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar, aber leichte Besserung
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„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im September: -108.000 auf 2.847.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +613.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
„Arbeitsmarkt stabilisiert sich langsam, aber die Krise ist noch nicht vorbei“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu den Arbeitsmarktzahlen für September 2020
„Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen einen Arbeitsmarkt, der sich langsam stabilisiert. Im Monat September ist die Zahl der arbeitslosen Personen im Vergleich zum Vormonat um 108.000 Personen gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt damit bei 6,2 Prozent. Im Juli erhielten nach ersten Hochrechnungen rund 4,2 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld, das sind rund 400.000 weniger als noch im Juni und 1,7 Millionen weniger als im Mai.
Allerdings: Die Krise ist noch nicht vorbei. Zwar schwächen sich die Auswirkungen der Corona- Pandemie ab. Aber die Folgen des Strukturwandels in der Industrie werden immer deutlicher. Deshalb müssen wir der Wirtschaft und den Beschäftigten mit Weiterqualifizierung Sicherheit im Wandel geben. Das ist der Schlüssel dafür, dass Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt und möglichst viele Menschen in Beschäftigung bleiben. Gerade die Zeit von Kurzarbeit kann sinnvoll für Weiterqualifizierung genutzt werden.
Auch im kommenden Jahr werden wir das Instrument der Kurzarbeit brauchen. Wir sichern damit Arbeitsplätze und geben Unternehmen Planungssicherheit. Denn sie brauchen die Fachkräfte in den Betrieben, damit sie nach der Krise wieder voll durchstarten und die Wirtschaft in Gang bringen können.
Daneben konzentrieren wir uns auch auf die Nachvermittlung von jungen Menschen in Ausbildungsstellen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Pandemie zu einem „Corona-Ausbildungsjahrgang“ führt. Dafür haben wir die neue Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus des Bundes zur Verfügung gestellt. Diese Prämien unterstützen Unternehmen, die trotz Kurzarbeit oder starkem Umsatzeinbruch während der Krise an ihrer Ausbildungsquote festhalten oder sie sogar erhöhen. Das muss belohnt werden.“
Zu den aktuellen Arbeitslosenzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:
„Sinkende Arbeitslosenzahlen sind eine gute Nachricht. Aber das ist noch keine Entwarnung zur Rückkehr zum Normalbetrieb: Der Arbeitsmarkt bleibt in der Krise für viele Branchen risikobehaftet. Für einen handlungs- und zukunftsfähigen industriellen Sektor braucht es – unabhängig von Corona – Umstrukturierungen im Rahmen von Transformationsprozessen. Mit Blick auf die Lücken bei den Fachkräften darf die Ausbildung in den Betrieben nicht leiden, sondern muss weiter laufen.
Für verantwortungsvolle Arbeitgeber gilt: Entlassungen im großen Rahmen und insbesondere die Verabschiedung älterer Fachkräfte sind keine Problemlösung. Aus den Fehlern der Vergangenheit wissen wir es besser: Erfahrene Fachkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zum Überleben von Unternehmen gerade in der Krise, sie werden deshalb in schwierigen Zeiten am Arbeitsmarkt gebraucht.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gut beraten, die erweiterten Fördermöglichkeiten des Arbeit-von-morgen-Gesetzes ausgiebig zu nutzen. Für kleinere Unternehmen werden die Weiterbildungskosten weitgehend übernommen, aber auch größere Unternehmen werden jetzt noch mehr gefördert. Vor der Entscheidung, Arbeitnehmer zu entlassen, sollten Unternehmen gemeinsam mit Betriebsräten Weiterbildungspläne für die Belegschaften entwickeln. Das ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft.“
„Der leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat gibt keinen Anlass zur Entwarnung. Erhebliche Risiken für den Arbeitsmarkt bleiben: Die Infektionszahlen steigen derzeit so rasant, dass neue Beschränkungen wieder wahrscheinlicher werden. Zudem drohen in den nächsten Monaten Insolvenzen, deren Ausmaß noch schwer abzuschätzen ist, und die wirtschaftliche Transformation durch Digitalisierung und umweltfreundlichere Technologien verursacht langanhaltende Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt. Noch immer liegt die Arbeitslosigkeit um mehr als ein Viertel höher als im Vorjahr. Die Bundesregierung darf sich daher nicht darauf verlassen, dass auf dem Arbeitsmarkt das Schlimmste abgewendet wurde, sondern sollte die Arbeitslosenversicherung für neue Herausforderungen fit machen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:
„Der Zugang in die Arbeitslosenversicherung muss erleichtert werden, und die Leistungen muss man länger beziehen können. Ein erster Schritt wäre es, die befristete Verlängerung der Bezugsdauer analog zu den Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Jahr 2021 fortzuführen. Doch es braucht nicht nur vorübergehende Maßnahmen in der Pandemie, sondern dauerhaft einen höheren Leistungsstandard. Dazu gehört auch, das Arbeitslosengeld zu erhöhen und Weiterbildung besser zu fördern. Die aktuelle Krise sollte genutzt werden, um die Beschäftigten auf die wirtschaftliche Transformation vorzubereiten, nicht nur in der Kurzarbeit. Dazu sollte ein Recht auf Weiterbildung für alle Erwerbstätigen und Erwerbslosen durch ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 90 Prozent des letzten Nettoentgelts flankiert werden. In der Wirtschaftskrise Leistungen zu erhöhen und die Weiterbildung zu stärken, ist ein erprobtes Mittel, das bereits in den 70er Jahren angewendet wurde.“
Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat September erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik von den Grünen und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik von den Grünen:
Die wirtschaftliche Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt scheinen sich langsam wieder zu entspannen. Die Arbeitslosenzahl ist im Vergleich zum August um 0,2 Prozentpunkte gesunken. Dennoch ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte gestiegen. Insbesondere die unter 25-jährigen sind durch coronabedingte Arbeitslosigkeit betroffen. Unterstützung und Angebote sind bei dieser schwierigen Arbeitsmarktsituation wichtiger denn je. Es braucht digitale Formen der Beratung in Arbeitsagenturen und Jobcentern, aber auch Konzepte für Menschen, denen die Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail schwerfällt. Dringend notwendig ist es, die Angebote stärker an den notwendigen Infektionsschutz anzupassen, um sie trotz steigender Infektionszahlen weiterführen zu können. Die Träger der Arbeitsförderung müssen dabei unkompliziert unterstützt und gleichzeitig finanziell abgesichert werden. Denn sind Strukturen erst einmal weggebrochen, dann wird es mühselig sie wieder aufzubauen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung