Das Online-Nachrichtenmagazin. Politik, Soziales, Behinderung, Rente und vieles mehr .... Kritisch, sachlich und offen. Pflege-news Nachrichtendienst zur Behindertenpolitik, Behinderung, Schwerbehinderung, Nachrichten
Die Covid-19-Pandemie hat die Situation von Millionen Menschen, die ohnehin am oder unter dem Existenzminimum leben, noch deutlich verschärft. „Sollte es eine Pflicht zum Tragen einer sogenannten FFP2-Maske geben, muss gewährleistet sein, dass Menschen, die eine Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, sowie Aufstocker*innen, diese finanziert bekommen“, fordert SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Der SoVD setzt sich entschieden gegen die ungerecht hohe Belastung der sozial benachteiligten Menschen durch und in der Corona-Pandemie ein. „Es kann nicht sein, dass Menschen, die bereits jetzt jeden Tag schauen müssen, wie sie etwas zu Essen auf den Tisch bekommen, zwingend notwendige Schutzausrüstung aus der eigenen Tasche finanzieren müssen.
Damit würden wir diese Menschen wissentlich weiter an den Rand der Gesellschaft drängen. Das gilt es zu verhindern. Deshalb bekräftigen wir unsere Forderung nach einem Zuschlag von 100 Euro für Menschen, die eine Grundsicherung beziehen, um die zusätzlichen Kosten infolge der Corona-Pandemie bestreiten zu können“, so Bauer.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hatte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag darauf hingewiesen, dass „die Regelsätze der Grundsicherung keinerlei Spielraum [bieten], um mehrfach und regelmäßig neue FFP2-Masken zu erwerben“. Zudem fordert der VdK ebenfalls einen pauschalen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro pro Monat, um etwa die Kosten für die FFP2-Masken zu decken.
Katja Kipping, die Vorsitzende der Linken, bekräftigte ebenfalls ihre Forderung nach einem Corona-Zuschlag. Auch fordere Sie gleichzeitig die Abgeordneten im Bundestag auf mit einem gutem Beispiel voran zu gehen und auch die sicheren FFP2-Masken zu tragen. Dabei wies auch der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch auf den Missstand hin. Zudem würden die im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehenen 17 Euro für Gesundheitsausgaben, es den betroffen nicht erlauben, einer möglichen Maskenpflicht nachzukommen, sagte Bartsch am Donnerstag im Deutschlandfunk.