VDAB zur Übernahme Durchführungskosten für Corona-Tests in Behinderteneinrichtungen
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Die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, dass Einrichtungen der Eingliederungshilfe die anfallenden Aufwendungen für die Durchführung von Tests auf das Coronavirus vom Bund erstattet bekommen. Der VDAB begrüßt die neue Regelung, welche eine wertvolle Unterstützung für die Behindertenhilfe bedeutet.
Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer VDAB:
„Wir freuen uns, dass nun endlich auch die Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Kosten für die Durchführung von Testungen im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung vom Bund erstattet bekommen. Bereits seit längerem haben wir gefordert, dass die Behindertenhilfe hierbei finanzielle Unterstützung benötigt, um den personellen Aufwand abzufedern.
Nach dem vorliegenden Beschluss werden neben den Sachkosten für die präventiven Testungen in den Angeboten der Eingliederungshilfe auch die anfallenden Durchführungsaufwendungen in Höhe von pauschal 9 Euro pro tatsächlich durchgeführtem Test und damit insgesamt bis zu 18 Euro übernommen.
Nun kommt es darauf an, dass das Bundesgesundheitsministerium ein möglichst unbürokratisches Verfahren aufsetzt, damit die Einrichtungen schnell und einfach an ihr Geld kommen. Hier darf es nicht wie in einigen Bundesländern der Fall durch aufwändige Prozesse zu Verzögerungen kommen. Die Angebote der Eingliederungshilfe müssen die Pauschale für die Durchführungsaufwendungen neben den Sachkosten zeitnah mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen können.“
Autor: vdap / © EU-Schwerbehinderung