Rund 100.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr
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Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche liegt sei einigen Jahren relativ konstant bei rund 100.000 Fällen pro Jahr. Das geht aus der Antwort (19/26551) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26144) der AfD-Fraktion hervor.
In der Drucksache 19/26551 heißt es:
Die Verordnung hormoneller Kontrazeptiva zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt § 24a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Versicherte haben bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Somit dürfen für weibliche Versicherte bis 20 Jahren alle verfügbaren hormonellen Kontrazeptiva auf Kassenrezept verordnet werden.
Ob eine Einphasenpille, ein Verhütungsring oder ein IUP verordnet wird, entscheidet der Arzt, je nach medizinischen Befunden und Präferenzen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt selbstverständlich auch hier. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch hat der Gesetzgeber unter anderem den § 24a SGB V geändert. Dieser sah den Anspruch auf verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel bislang nur für gesetzlich krankenversicherte Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres vor.
Danach mussten sie entsprechende Verhütungsmittel selbst bezahlen. Frauen erhalten nunmehr bis zum vollendeten 22. Lebensjahr verschreibungspflichtige empfängnisverhütende Mittel auf Kassenrezept. Bislang galt der Anspruch nur bis zum 21. Geburtstag.
Weiter teilt die Bundesregierung mit:
Demnach wurden 2017 insgesamt 101.209 Abbrüche registriert, 2018 waren es 100.986 und 2019 insgesamt 100.893 Fälle. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahren wurden 75.795 Abbrüche registriert.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, gab die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2019 für Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch rund 365 Millionen Euro aus.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag