Tag der Organspende – Spahn: Eine Entscheidung die Leben retten kann
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Am heutigen Tag der Organspende wird, wie der Tag es schon verrät, zur Organspende aufgerufen, denn Organspende kann Leben retten. Bei international tendenziell abnehmenden Bereitschaft zur Organspende, heißt das für Menschen die auf eine lebensrettende Spende warten, dass das Risiko steigt, keinen passenden Spender zu finden. Für viele Menschen wäre das ein Todesurteil. Oft ist es aber gar nicht die mangelnde Bereitschaft, sondern einfach die Unwissenheit, wie man zum möglichen Organspenderin oder Organspender werden kann.
Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte daher in einem ursprünglich 2019 geplanten Gesetz vor, dass nicht wie jetzt, die Zustimmung zur Organspende erfolgen muss, sondern jeder Mensch zum Organspenderin oder Organspender wird, so lange diese Bereitschaft nicht aktiv widerrufen wird. Mit der Idee ist Jens Spahn, nach einer namentlichen Abstimmung im Bundestag, am 16. Januar 2020 gescheitert.
„Organe spenden heißt Leben retten! Es ist wichtig, dass wir uns das immer wieder ins Gedächtnis rufen“, erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Prof. Claudia Schmidtke, MdB, anlässlich des Tags der Organspende am 5. Juni. Dies sieht auch das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei Organspende vor, das zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten wird. Künftig werden Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und die Ausweisstellen von Bund und Ländern Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen.
„Die Entscheidung über die eigene Organspendebereitschaft ist sehr persönlich“, führt Schmidtke aus, „und es freut mich, dass sie ab dem kommenden Jahr auch in einem Online-Register dokumentiert werden kann.“ Die Möglichkeit, die eigene Entscheidung in einer Patientenverfügung oder einem Organspendeausweis zu dokumentieren, bleibt weiter bestehen und wird aktuell von 44 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger genutzt.
Mit dem am 1. April 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Struktur bei der Organspende hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die strukturellen Voraussetzungen für Organ- und Gewebespenden ebenfalls gestärkt und gefestigt werden. So werden Entnahmekrankenhäuser besser vergütet und durch einen neurologischen Konsiliardienst unterstützt. Die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern haben mehr Befugnisse und auch Zeit erhalten, um sich ihren Aufgaben und vor allem auch den Betroffenen intensiver widmen zu können.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) konkretisierte die Zahlen und beantwortet in einem Dokument die Fragen und Antworten zum Thema Organspende und Gewebespende (960 kb). Anders als in anderen Ländern wurden in Deutschland im vergangenen Jahr trotz Corona-Pandemie nur geringfügig weniger Organe transplantiert als im Jahr zuvor. Mit 2.941 übertragenen Organen waren es nur 54 weniger als 2019. Die Anzahl der benötigten Organe liegt jedoch nach wie vor weit höher. Derzeit warten etwa 9.200 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die meisten benötigen eine Nierentransplantation, gefolgt von Leber- und Herztransplantationen. Für viele ist ein Spenderorgan die einzige Überlebenschance – Teilt der vdek weiter mit.
Autor: kro / © EU-Schwerbehinderung