Neues Gesetzespaket ab Januar 2019 entlastet gesetzlich Krankenversicherte
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Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden ab Januar 2019 zu Hälfte von Arbeitgebern, sowie der Rentenkasse übernommen. Derweil werden die Zusatzbeiträge alleine von den Rentnern und Beschäftigten finanziert.
Um die 6,9 Milliarden Euro werden durch die Änderung des Gesetzespakets diese entlastet, dabei werden Rentenversicherungen und Arbeitgeber in der gleichen Höhe belastet. 1 Prozent des Bruttolohns im Schnitt, beiträgt derzeit der Zusatzbeitrag. Im nächsten Jahr könnte dieser nach Einschätzung des Schätzerkreises um 0,1 Prozentpunkte sinken und somit 0,9 Prozentpunkte betragen.
Dagegen beleibt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen gleich hoch. Ab 2020 werden Krankenkassen verpflichtet in einem Zeitraum von drei Jahren ihre gebildeten Rücklagen soweit abzubauen, das die Ausgaben eines Monat nicht mehr hinüberhinaus wachsen.
Die Zusatzbeiträgen können gesenkt oder stabilisiert werden mit den finanziellen Mitteln. Dabei geht die Regierung hier über den Koalitionsvertrag hinaus. Zwischen den Krankenkassen soll der Finanzausgleich verbessert werden, bevor der Abbau anfängt. 500 bis 700 Millionen Euro wird durch den Zwangs Abbau erzielt werden, der ab 2020 beginnen soll. Den Zusatzbeitrag dürfen Krankenkassen nicht mehr erhöhen, seit dem Bundestagsabschluss, wenn mehr als eine Monatsausgabe an Finanzreserven zu Verfügung stehen.
Zum Halbjahr haben die 100 Krankenkassen mehr als 20 Milliarden Euro gehabt. Beinahe 30 Milliarden Euro liegen Zusammen mit der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vor. So sind Existenzgründer und Kleinselbstständige mit den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung oft überfordert. Die monatliche Mindestbemessungsgrundlage soll für freiwillige versicherte Selbständige heruntergesetzt werden.
2019 beträgt Sie dann 1038 Euro. Dadurch werden Selbständige mit den freiwillig gesetzlich versicherten Angestellten gleichgestellt. In Zukunft müssen Sie dann rund 156 Euro bezahlen anstatt um 360 Euro. Von zehn auf zwanzig Prozent werden der Aktienanteil an Anlagen angehoben, mit den die betriebsinternen Altersrückstellen der Krankenkassen abgesichert werden.
Im Hinblick auf die dauernde Niedrigzinsphase soll den Krankenkassen damit Chancen auf größere Renditen gegeben werden. So werden zurzeit ein freiwilliges Mitglied in der GKV, dass keine Beiträge mehr zahlt, weggezogen ist unbekannt und sich dabei nicht abgemeldet hat weiterversichert zum Höchstbeitrag. Die Krankenkassen haben dadurch hohe Summen an fiktiven Beitragsschulden gesammelt.
Die Kassen sollen verpflichtet werden, die Versicherungen in solchen fällen zu beenden. In Zukunft sind freiwillige Versicherte die Krankengeld beziehen oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, das Sie Mindestbeiträge zahlen müssen. So werden in dieser Zeit nur Einnahmen verlangt von beitragspflichtigen.
Für Soldaten auf Zeit soll ab nächstes Jahr Januar 2019 ein besserer Zugang zur gesetzlichen nach Ende ihrer Dienstzeit zu gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden.
Quelle: rp.de
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