Bundesrat stimmt Rentenerhöhung und bessere Erwerbsminderungsrenten zu
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Der Bundesrat hat diesen Freitag, der Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten zugestimmt. Diese kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant in Kraft treten.
Anpassung zum 1. Juli
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt die die Renten deutlich an. In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Der Rentenentwurf erhöht somit den Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, sowie im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
Nachholfaktor reaktiviert
Dabei wurde der so genannte Nachholfaktor wieder reaktiviert: Dieser sorgt dafür, dass zukünftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene Rentenkürzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. Der Nachholfaktor war in der Corona-Pandemie ausgesetzt worden.
Zuschlag für Erwerbsminderungsrente
Zudem sollen die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag. Dabei sollen zukünftig diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen dabei von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung soll nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss erhalten in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, umso die Folgen der Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. Es wurde diese Ergänzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.
Inkrafttreten zum 1. Juni geplant
Im Wesentlichen soll das Gesetz zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung
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