Anhörung zu Entlastung bei Betriebsrenten (GKV-BRG)
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Nachdem bereits bei der Kabinettssitzung im November angekündigt wurde, dass es bei Betriebsrenten zur Entlastung kommen soll, fand heute die Anhörung statt.
Der DGB führt aus, dass er es begrüßen würde, wenn die Beamtinnen und Beamten in gleicher Form berücksichtigt werden würden.
Seitens des GKV-Spitzenverbandes gibt es starke Bedenken über ein automatisiertes Verfahren das Gesetz im Jahr 2020 umzusetzen. Hintergrund ist die notwendige Softwareanpassungen, die bei den Zahlstellen erforderlich sind.
Von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) war erkennbar, dass man die langfristige Entwicklung von Sozialabgaben mit Sorge betrachte, da u.A. durch die Entlastung, nach dem Aufbrauchen der „Reserven“ die Betragssätze steigen werden und somit die Gesamtbelastung von Sozialabgaben, über 40% steigen könnte.
Im Wesentlichen wurde in der Anhörung viel über die Problematiken der Ausklammerung der Direktversicherungen, bemängelt.
Noch in dieser Woche soll im Bundestag über den Gesetzesentwurf zur Entlastung bei Betriebsrenten (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) im Plenum beraten werden um dann das Gesetz durch den Bundesrat abschließend verabschieden zu können. Der Bundesrat hat bereits in seiner letzten Sitzung, am 29. November 2019, signalisiert, dass er dieses Gesetz unterstützen wird.
Das Gesetz sieht für Betriebsrenten, einen Freibetrag von 159,25 Euro vor. Für die ersten 159,25 Euro der Betriebsrente müssen dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden. Erst darüber hinaus wird die Betriebsrente verbeitragt. Heißt konkret: Wer im kommenden Jahr zum Beispiel 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent nur 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.
Die aus den Entlastungen entstehenden Kosten belaufen sich auf etwa 1,2 Milliarden Euro. Im ersten Schritt wird der Gesundheitsfond voll belastet, allerdings machte Dr. Martin Albrecht auch deutlich, dass es langfristig zu Beitragserhöhungen kommen kann.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung