Viele Rentner sind zukünftig nicht mehr steuerpflichtig
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Mit jeder Rentenerhöhung, steigt auch die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die steuerpflichtig sind, das wird auch in diesem Jahr wieder so sein, denn die Renten sollen zum 1. Juli um 4,75 Prozent steigen. Davon sind etwa 114.000 Rentnerinnen und Rentner betroffen.
Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) zuerst berichtete, müssen in diesem Jahr rund 244.000 Rentnerinnen und Rentner keine Steuern mehr zahlen, da der Grundfreibetrag um 696 Euro auf 11.604 Euro gestiegen ist.
Dem Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) scheint das nicht zu reichen, denn er will den Steuerfreibetrag rückwirkend noch weiter erhöhen, ein Vorhaben, dass momentan innerhalb der Ampel-Koalition diskutiert wird.
In einer Reform von 2004 wurde ein großer Teil der Renten steuerpflichtig. Dabei orientiert sich der zu besteuernde Anteil an dem Rentenbeginn. Je später der Rentenbeginn ist, je höher wird der zu besteuernde Anteil der Rente und die Rentenbeiträge sind dafür in der Berufsphase, steuerfrei.
Ein Beispiel verdeutlich das: Ist das Renteneintrittsalter 2024, sind 83 Prozent steuerpflichtig und 17 Prozent werden nicht besteuert. Laut dem Rentenatlas der Deutschen Rentenversicherung, liegt due Rente im Durchschnitt bei 1384 Euro monatlich. Im Jahr wären das 16.608 Euro Rente. Davon 83 Prozent steuerpflichtig (Renteneintritt im diesen Jahr) macht einen steuerpflichtigen Jahresbetrag von 13.784,64 Euro. Von diesem Betrag muss der Grundsteuerfreibetrag abgezogen werden. Bei Menschen mit Behinderungen erhöht sich dieser Freibetrag noch weiter, aber auch andere Dinge können von der Steuer abgesetzt werden, so dass sich der zu versteuernde Anteil meist so weit reduziert, dass keine Steuer gezahlt werden muss.
Für Menschen mit Behinderungen gibt es den Pauschbetrag, der steuerfrei ist. Eine Übersicht:
Grad der Behinderung | Freibetrag |
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1140 € |
60 | 1440 € |
70 | 1780 € |
80 | 2120 € |
90 | 2460 € |
100 | 2840 € |
Hilflos Blind oder Taubblind | 7400 € |
Übersicht zu besteuernder Anteil:
Renteneintritt Jahr | Besteuerungsanteil in % | Freibetrag in % |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung
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