BGW ändert den Corona-Arbeitsschutzstandard für Behindertenwerkstätte (WfbM)
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den Arbeitsschutzstandard für Werkstätten für behinderte Menschen nochmals redaktionell leicht angepasst.
Gemäß der Corona-ArbSchV kann die Leitung bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung einen ihr bekannten Impf- oder Genesenenstatus der Mitarbeitenden sowie der betreuten Beschäftigten berücksichtigen.
Zusätzlich sind die Mitarbeitenden und betreuten Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung durch SARS-CoV-2 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren, hierzu gehört nunmehr auch die Aufklärung über die sogenannte Booster-Impfung.
Den aktuellen BGW-Arbeitsschutzstandard für Werkstätten finden Sie hier.
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung