Behinderte Menschen in Triage-Situationen wirksam vor Diskriminierung schützen!
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Ende Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss, behinderte Menschen in Triage-Situationen wirksam vor Diskriminierung zu schützen, zu einer Beschwerde, die neun Beschwerdeführer/innen mit Behinderung, im Sommer 2020 eingereicht haben, verkündet.
Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerdeführer*innen in seinem Entscheid Recht und die Bundesregierung wurde aufgefordert, zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierungen von behinderten Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Mittel gezielt entgegenzuwirken.
Der Beschluss ist ein sehr wichtiger Schritt in eine positive Richtung, damit behinderte Menschen eine faire und gleichberechtigte Chance auf intensivmedizinische Versorgung bekommen – selbst in Fällen, bei denen entschieden werden muss, wer diese Ressourcen erhalten wird. Das Bundesgesundheitsministerium hatte nun kurzfristig zum Auftakt des Beteiligungsprozesses einen kleinen Kreis, in erster Linie die Wohlfahrtsverbände, zur Debatte um die Neuregelung eingeladen – nach berechtigtem Protest von behinderten Menschen und ihren Verbänden werden nun zumindest ein paar wenige Selbstbetroffene an dem Austausch teilnehmen. Ein ganz klarer Verstoß gegen das Partizipationsgebot der UN-Behindertenkonvention (UNBRK; Artikel 29).
Hans-Günter Heiden vom Netzwerk Artikel 3 (NW3), hat sich besonders stark in die Diskussion zur Triage miteingebracht und durch die Erarbeitung von Stellungnahmen, Infomaterialien und digitalen Diskussionsplattformen für das Thema sensibilisiert und einen konstruktiven Austausch befördert. In der neuesten von Jessica Schröder moderierten Podcast-Folge der ISL-Reihe „Das lass´ ich mir nicht bieten – Wege durch den Rechte-Dschungel“ berichtet Hans-Günter Heiden von seinen Aktivitäten rund um das Thema Triage, gibt eine Einschätzung zum Entscheid des Bundesverfassungsgerichts und erläutert, was er sich vom Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung erhofft.
Die nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob es gelingt, die Triage-Situation vor allem unter menschenrechtlichen und ethischen Gesichtspunkten zu betrachten. Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderung, oder Herkunft, Geschlecht oder Religion müssen für unzulässig erklärt werden. Die ISL wird dieses vielschichtige Thema über die kommenden Wochen mit einer Social-Media Aktion begleiten, die Diskriminierungserfahrungen ein Gesicht gibt.
Autor: ISL e.V / © EU-Schwerbehinderung