Bundesregierung legt ersten Wohnungslosenbericht vor
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Mit dem ersten Wohnungslosenbericht kommt die Bundesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz nach, für das drängende Problem der Wohnungslosigkeit belastbare Informationen über Ausmaß und Struktur für das gesamte Bundesgebiet zu erlangen. Der Bericht umfasst drei Gruppen wohnungsloser Menschen: untergebracht wohnungslose Personen, verdeckt wohnungslose Personen und wohnungslose Menschen ohne Unterkunft. Insgesamt waren demnach zum 31. Januar 2022 rund 263.000 Personen wohnungslos.
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Unser Sozialstaat ist mit umfangreichen Hilfen für alle Menschen da, die sich in einer Notlage befinden. Trotzdem gibt es Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine eigene Wohnung haben. Insgesamt sind das etwa 263.000 Menschen mit ihren ganz persönlichen Schicksalen. Viele von ihnen fallen nicht sofort ins Auge, weil sie bei Freunden oder Bekannten untergekommen sind. Auch diese Menschen nimmt der Wohnungslosenbericht in den Blick. Mit den jetzt vorliegenden Daten schärfen wir den Blick des Sozialstaats auf dieses Thema und tragen zu zielgenauen Hilfen gegen Wohnungslosigkeit bei.“
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz: „Mit dem heutigen Bericht wird erstmals ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Die Menschen ohne Obdach, denen wir im Alltag im öffentlichen Raum begegnen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele tausend weitere, das belegen die vorgelegten Zahlen, leben zusätzlich ohne beschützenden eigenen Wohnraum bei Verwandten, Bekannten oder in staatlich finanzierten Unterkünften. Es ist Auftrag eines starken Sozialstaats auf allen Ebenen, das Menschenrecht auf Wohnen zu wahren und jenen zu ermöglichen, die davon ausgeschlossen sind. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren wird die Bundesregierung daher im kommenden Jahr einen Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit erarbeiten und verabschieden. Zudem werden wir im Jahr 2024 einen zweiten Bericht vorlegen.“
In dem Bericht werden die sozialstrukturellen Merkmale der drei Gruppen wohnungsloser Menschen analysiert. Zudem werden Empfehlungen der Forschenden zur Weiterentwicklung der Berichterstattung sowie künftigen Analyseschwerpunkten diskutiert und die politischen Handlungsansätze des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgestellt, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und bis zum Jahr 2030 zu beseitigen.
Zur Vorstellung des ersten Wohnungslosenberichts erklären vom Bündnis 90 Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
Wir begrüßen, dass mit der Vorlage des ersten Wohnungslosenberichts der Bundesregierung erstmals belastbare Daten über Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit vorliegen. Nun müssen den Worten Taten folgen und der im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 schnell umgesetzt werden. Die Zeit drängt. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen.
Der größte Anteil der Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stammt laut Bericht aus EU-Ländern (56 Prozent). Deswegen muss ein eigener Fokus auf die Bekämpfung der zunehmenden Obdachlosigkeit von EU-Bürger*innen gelegt werden. Auch hier gibt es die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, diese Problematik gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Sozialverbänden und mit Beteiligung Betroffener stärker in den Blick zu nehmen.
Zentral ist auch, dass Bund und Länder gemeinsam einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Wir arbeiten deshalb an einem besseren Mieter und Mieterinnenschutz - beispielsweise über die Regelung der Schonfristzahlungen. Außerdem müssen wir gerade in den angespannten Wohnungsmärkten für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir haben dazu die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für 2023 erhöht und werden die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einführen.
Ein wichtiges Mittel zur Überwindung von Obdachlosigkeit ist der flächendeckende Ausbau von Housing First als Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Unter anderem das Modellprojekt Housing First Berlin hat verdeutlicht, dass obdachlosen Menschen mit diesem Ansatz wirksam geholfen werden kann. Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und bedarf verschiedener wirkungsvoller Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Extreme Armut geht uns alle an.
Autor: B90/BMAS/kk