ASB enttäuscht: Pflegereform verfehlt Ziel klar!
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Die berechtigten Erwartungen an das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), die ambulante Pflege zu stärken und die von Pflege betroffenen Menschen und deren pflegende An- und Zugehörige zu entlasten, waren groß. Und wurden enttäuscht. "Leider werden die Maßnahmen, die nun gesetzlich beschlossen wurden, dem nicht gerecht", betont Knut Fleckenstein, Bundesvorsitzender des ASB Deutschland e.V.
"Weder wurden der inflationsbedingte Werteverfall der Pflegeleistungen konsequent angegangen, noch wird eine dauerhafte und verlässliche finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung durch die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge erreicht", erklärt Fleckenstein. Dabei bildet die häusliche Pflege mit 84 Prozent der dort versorgten Pflegebedürftigen den Hauptschwerpunkt der pflegerischen Versorgung in Deutschland.
Die Zusammenlegung von Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem Budget ohne Wartezeit ist zumindest ein kleiner Schritt in die notwendige Richtung. Nach Ansicht des ASB-Bundesvorsitzenden ist es jedoch nicht gelungen, die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld auf sichere Füße zu stellen.
"Das Gesetz wird seinem Namen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz für die betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nicht gerecht", ergänzt ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller. Mit der unzureichenden Erhöhung des Pflegegeldes und dem geplanten Inflationsausgleich aller Pflegeleistungen in 2028 können die kommenden Herausforderungen nicht bewältigt werden, sind sich Fleckenstein und Fichtmüller einig.
Anders als die Leistungen der vollstationären Pflege sind die ambulanten Pflegeleistungen seit 2017 nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Kritisiert wird zudem, dass der Sozialen Pflegeversicherung weder die ausgelegten fünf Milliarden Euro Pandemie-Kosten erstattet werden, noch die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, wie im Koalitionsvertrag verabredet, dauerhaft über Steuerzuschüsse finanziert werden. Zudem wurde versäumt, die Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen. "Damit setzt sich eine bedrohliche Entwicklung fort: Personaldienstleister werben mit dem Versprechen branchenunüblich hoher Gehälter, Einsatzplänen nach Wunsch und geldwerter Zusatzleistungen Pflegekräfte an, um diese dann zu überhöhten Kosten an Pflegeeinrichtungen zu verleihen. Dies verschärft die ohnehin schon schwierige Personallage. In den letzten Monaten mussten viele stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen schließen. Immer mehr Pflegebedürftige finden so keinen Pflegedienst oder stationären Heimplatz.", hält Dr. Uwe Martin Fichtmüller abschließend fest.