Bürger sollen künftig auch per E-Mail-Anzeige erstatten können
- Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundesjustizministerium will Strafverfahren für Bürger durch Digitalisierung deutlich erleichtern. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt und am Dienstag in die Abstimmung mit den anderen Bundesministerien sowie dem Kanzleramt gegangen ist, bevor er nach einer Billigung durch das Kabinett demnächst dem Bundestag zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet wird.
Die Vorschläge zur Digitalisierung der Justiz beinhalten demnach die Möglichkeit, künftig auch Scans von bisher schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen der Beteiligten elektronisch zu übermitteln, statt sie persönlich im Original oder mit der Post einreichen zu müssen. Ferner sollen schriftliche Erklärungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zwingend mit einer Unterschrift versehen sein.
In der Praxis würde dies konkret bedeuten, dass Bürger keinen Brief mehr an die zuständige Polizeidienststelle schicken oder persönlich dorthin gehen müssten, wenn sie Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen wollten. Sie könnten fortan ebenso gut eine E-Mail schreiben, mit bei Bedarf eingescannten Dokumenten als Beleg. So werde es für Bürger und Verwaltung leichter, heißt es.
Zwar ist die Digitalisierung der Justiz laut Entwurf „bereits weit fortgeschritten“. Sie solle aber „in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“.