Freiburg setzt Zeichen für Inklusion am Arbeitsplatz
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Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember setzen sich Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Alexander Merk, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, für die Förderung von Inklusion am Arbeitsplatz ein. Im Rahmen des Antrittsbesuchs von Merk im Regierungspräsidium Freiburg betonten sie die Notwendigkeit, die Potenziale, die Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt bieten, optimal zu nutzen, wie es in einer offiziellen Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg heißt.
„Als öffentlicher und großer Arbeitgeber in Baden-Württemberg haben wir eine Vorbildfunktion und eine soziale Verantwortung, der wir gerecht werden wollen“, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Das Regierungspräsidium habe im Oktober eine Dienstvereinbarung zur Inklusion abgeschlossen, die transparente und gut handhabbare Rahmenbedingungen für die Inklusion in der Behörde aufstelle: „Mit entsprechenden Hilfestellungen und organisatorischen Maßnahmen sorgen wir dafür, dass grundsätzlich jeder Arbeitsplatz auch mit Menschen mit Behinderung besetzt werden kann.“
„Die Inklusionsvereinbarung ist ein tolles Beispiel, wie man Vielfalt am Arbeitsplatz fördern kann. Aus vielen Gesprächen mit Arbeitgebern weiß ich, dass es sich lohnt, in Menschen mit Handicap zu investieren. Sie sind top motiviert und freuen sich besonders, am Arbeitsleben teilhaben zu können“, so Alexander Merk von der Agentur für Arbeit. Das Potenzial dieser Menschen zur Linderung von Fachkräfteengpässen dürfe nicht unterschätzt werden: „Wir wollen die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium weiter ausbauen und so gemeinsam die Vision einer inklusiven Gesellschaft vorantreiben.“ Am Mittwoch, 29. November, findet im Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit Freiburg (Lehener Str. 77) eine Messe für Inklusion (#BarrierefreiLeben) statt, auf der auch das RP vertreten ist.
Mit einem stabilen Anteil der Menschen mit Schwerbehinderung von rund sieben Prozent liegt das Regierungspräsidium Freiburg bereits seit mehreren Jahren deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Fünf-Prozent-Marke. Zur Verbesserung ihrer Situation hat die Behörde schon viele Anstrengungen unternommen. So wurden die Zugänge zu den verschiedenen Dienstgebäuden barrierefrei gestaltet und Arbeitsplätze je nach Bedarf behindertengerecht ausgestattet. Schwerbehinderte Menschen können unbegrenzt im Homeoffice arbeiten. Besonderer Wert wird auf ihre Aus- und Weiterbildung gelegt. Regierungspräsidentin Schäfer: „Alle Kolleginnen und Kollegen sollen ihre Arbeit bei uns im Regierungspräsidium möglichst selbstbestimmt, gleichberechtigt sowie uneingeschränkt ausführen können – egal ob mit oder ohne Behinderung.“
Was ist Inklusion?
Der Begriff Inklusion stammt ursprünglich aus der Soziologie. Darunter ist das Bestreben zu verstehen, sonst ausgeschlossene Personen in eine Gesellschaft einzubeziehen. Inklusion wird in Deutschland daher insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen verwendet, die eine Teilhabe (schwer)behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben bezwecken.
Baden-Württemberg hat einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land erarbeitet. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat. Mehr dazu finden sie hier.