Budget für Arbeit in Hessen: Fortsetzung und Ausbau für mehr Teilhabe
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Um mehr Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu ermöglichen, setzen die Landesregierung und der Landeswohlfahrtsverband Hessen die 2018 begonnene Umsetzung des Budgets für Arbeit nach § 61 SGB IX in Hessen fort und bauen es weiter aus. Das Budget für Arbeit ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung.
Ziel ist, bei Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu ermöglichen , wie es in einer Pressemitteilung des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration heißt. Das Budget umfasst einen unbefristeten Lohnkosten-Zuschuss für Arbeitger sowie eine kontinuierliche Assistenz für die mit dem Budget geförderten Beschäftigten in Form von personeller Unterstützung, Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
„Im Rahmen der bisherigen Umsetzungszeit des Budgets für Arbeit konnten von 2018 bis Ende 2022 insgesamt 140 laufende Förderungen realisiert werden. Allein 2021 wurde eine Steigerung von über 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht“, betont Sozialministerin Heike Hofmann. „Besonders erfreulich ist, dass mittlerweile in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Budgets umgesetzt werden konnten.“ Über 90 Prozent der mit dem Budget unterstützten Menschen sind zwischen 19 und 40 Jahren alt. „Das zeigt, dass der eingeschlagene Weg, insbesondere jüngere und bereits auf Außenarbeitsplätzen der Werkstätten Beschäftigte für ein Budget zu gewinnen, der richtige Ansatz ist“, so Hofmann weiter.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und der Landeswohlfahrtsverband Hessen wollen die Umsetzung des Budgets für Arbeit in wesentlichen Grundsätzen beibehalten, es aber auf Grundlage der bisher gesammelten Erfahrungen nun aber weiterentwickeln. Veränderungen in der Umsetzung sowie begleitende Regelungen des Hessischen Arbeitsmarktprogramms für schwerbehinderte Menschen (HePAS) bilden von diesem Jahr an die Basis für ein professionelles und umfassendes Inklusionsmanagement.
Damit sollen für Menschen, die mit dem Budget gefördert werden können, unter kontinuierlicher Begleitung neue Arbeitsmöglichkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt erschlossen werden sollen. „Wir sind überzeugt, dass wir mit dem neuen Ansatz, der auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre fußt, über ein Budget eine noch größere Zahl an Beschäftigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln können“, fügt Ministerin Hofmann hinzu.