Verkaufsverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren
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Der Petitionsausschuss plädiert für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss daher einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.
In der öffentlichen Petition (ID 159610) wird verlangt, den Verkauf von Lachgas insbesondere an Jugendliche unter 18 Jahren - wie es in England und den Niederlanden schon der Fall sei - gesetzlich zu verbieten. „Wir brauchen eine strengere Regulierung von Lachgas in Deutschland“, schreibt der Petent. Beim Konsum von Lachgas könnten Langzeitschäden wie beispielsweise eine geminderte Hirnentwicklung entstehen. Beim Inhalieren trete ein kurzer Rausch „mit fatalen Auswirkungen auf die Neurostruktur des Gehirns ein“, heißt es in der Eingabe.
Wird Lachgas (Distickstoffmonoxid) in der Medizin als Arzneimittel eingesetzt, so schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung, unterliege es den arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Insbesondere durch die Verschreibungspflicht von Distickstoffmonoxid zur inhalativen Anwendung nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung trage das Bundesrecht bereits zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen bei der Anwendung von Lachgas bei.
Die Entwicklung des missbräuchlichen Lachgaskonsums werde vom Petitionsausschuss gleichwohl aufmerksam verfolgt, heißt es weiter. Soweit Lachgas zu Rauschzwecken missbräuchlich konsumiert wird und damit potenziell nachteilige gesundheitliche Auswirkungen einhergehen können, werde die Öffentlichkeit für die damit verbundenen Risiken, unter anderem durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sensibilisiert.
Ob über dieses Informationsangebot hinaus weitergehende Präventionsmaßnahmen notwendig sind, werde zwar unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Informationslage geprüft, schreibt der Petitionsausschuss. Mittlerweile aber werde Lachgas auch in Geschmacksrichtungen wie Kokos und Erdbeere verkauft, was den Konsum durch Kinder und Jugendliche befördere. „Sie sind es auch, die wegen ihrer noch andauernden Entwicklung besonders gesundheitlich gefährdet und sich gleichzeitig der gesundheitlichen Risiken am wenigsten bewusst sind“, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Mit Blick auf die „gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen durch den Missbrauch von Lachgas“ hält der Petitionsausschuss das Anliegen in der Eingabe daher für grundsätzlich sinnvoll.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag
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