Ärztepräsident kritisiert EU-Pläne zur Meldepflicht bei Kindesmissbrauch
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Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat scharfe Kritik an den EU-Plänen geübt, Ärztinnen und Ärzte zu verpflichten, den sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich den Behörden zu melden. Diese Meldepflicht solle unabhängig davon gelten, ob eine Gefährdung des Kindes vorliege und ob die Meldung im Interesse des Kindes sei, sagte Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „So wird es Opfern unmöglich gemacht, sich behandeln zu lassen, ohne dass eine Behörde von dem Missbrauch erfährt. Sie verlieren ihren geschützten therapeutischen Raum und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in Anspruch zu nehmen“, beklagte der oberste deutsche Ärztevertreter.
In der Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlamentes und des Rates, die dem RND vorliegt, heißt es zudem: „Auch ein Vertrauensverhältnis kann nicht entstehen, wenn ein intimes Detail wie ein sexueller Missbrauch undifferenziert an staatliche Stellen gemeldet werden muss.“ Die Schweigepflicht bestehe im Interesse des Kindes und diene nicht dem Täterschutz, so die Ärztekammer.
Gemäß dem nationalen Recht würden die Ärztinnen und Ärzte unverzüglich das Jugendamt informieren, wenn nach ihrer Einschätzung eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes bestehe, versicherte die Bundesärztekammer und betonte: „Ärztinnen und Ärzte, die von einem sexuellen Missbrauch erfahren, werden dies der zuständigen Behörde melden, um eine Gefahr für das Kind auszuschließen.“ Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass Ärztinnen und Ärzte in diesem Fall eine Meldung unterlassen würden, so die Bundesärztekammer.