Wahlergebnisse machen Menschen mit Behinderung Angst
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Nach den Wahlen am 1. September sitzt der Schock tief bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass sich die Prognosen bewahrheitet haben, teilte die Lebenshilfe heute mit. Das die Ängste nicht ganz unbegründet sind, beruht sicherlich auf der Tatsache, dass der AfD Politiker Björn Höcke die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Prestigeprojekt bezeichnet hatte.
Auch andere Ereignisse sorgten in der Vergangenheit für Ängste. So hat die AfD Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag beantragt, dass Institut für Menschenrechte abzuschaffen. Angeblich aus Kostengründen. Befürchtet wurde jedoch da hinter, dass man damit die Kontrollinstitution für die Einhaltung der Menschenrechte abschaffen wollte, denn das Institut für Menschenrechte dient insbesondere als Monitoringstelle, berichtet somit Menschenrechtsverletzungen direkt an die UN (Vereinten Nationen), macht diese somit international präsent.
Wenn dann auch noch Steine gefunden werden, die mit der Aufschrift "Euthanasie ist die Lösung" versehen sind, schürt das weitere Ängste und erinnert an die dunkelste Zeit Deutschlands, bei der Menschen mit Behinderungen systematisch in Nazi-Deutschland vernichtet wurden.
Die Lebenshilfe selbst teilte weiter mit: In Thüringen und Sachsen holt die dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD jeweils mehr als 30 Prozent der Stimmen. Eine Partei, die eine vielfältige, inklusive Gesellschaft ablehnt und das Land spaltet. „Menschen mit Behinderung machen die jüngsten Wahlergebnisse Angst. Angesichts dieser Entwicklung fühlen sie sich immer weniger willkommen“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Vor der Landtagswahl am kommenden Sonntag in Brandenburg appelliert sie an alle unentschlossenen Wählerinnen und Wähler: „Gehen Sie zur Wahl und stärken Sie demokratische Parteien! Wählen Sie nicht die AfD!“
Die Lebenshilfe setzt sich bundesweit für Inklusion ein, in der Menschen mit Behinderung von Anfang an in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können. Daher müssen die Unterstützungsangebote gemäß der seit 2009 in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden – und das stets gemeinsam mit Menschen mit Behinderung!
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung