Zahlungen an Fraktionen sollen 2025 um 0,64 Prozent steigen
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Bundestagspräsidentin Bärbel Bas schlägt dem Bundestag im Benehmen mit dem Ältestenrat vor, die Geldleistungen an die Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2025 um 0,64 Prozent zu erhöhen. Dies geht aus ihrem Bericht nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes (20/13280) hervor. Berücksichtigt würden dabei der Wert der Kosten der Fraktionsdruckereien und die Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherindexes für Deutschland. Daraus ergibt sich laut Unterrichtung ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 512.553 Euro und ein monatlicher Beitrag für jedes Mitglied in Höhe von 10.700 Euro. Die Oppositionsfraktionen erhalten danach einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Wie es in dem Bericht heißt, hätten organisatorische Veränderungen bei den Fraktionsdruckereien zu einem dauerhaften finanziellen Mehrbedarf geführt, der mit 0,35 Prozent zu berücksichtigen sei. Dem stünden Einsparungen in entsprechender Höhe an anderer Stelle im Sachhaushalt gegenüber. Laut Statistischem Bundesamt habe sich bei der Entwicklung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes im Juli 2024 im Jahresdurchschnitt eine Preiserhöhung von 1,3 Prozent bei den Kosten für Personenbeförderung, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen, Kosten für Post und Telekommunikation, Informationsverarbeitungsgeräte, Reparatur an Audio-, Foto- und IT-Geräten und Zubehör sowie Druckerzeugnisse ergeben. Da die Fraktionen ihre Geldleistungen 2023 zu 78 Prozent für Personal und zu 22 Prozent für Sachmittel ausgegeben hätten, führe dies zu einer Erhöhung der Geldleistungen um 0,29 Prozent für 2025. Zusammen mit dem Mehrbedarf für die Fraktionsdruckereien von 0,35 Prozent ergebe sich eine Anhebung der Geldleistungen um insgesamt 0,64 Prozent.
Was die Personalausgaben angeht, weist die Bundestagspräsidentin darauf hin, dass die Laufzeit der Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst vom Jahr 2023 zum 31. Dezember 2024 endet. Da noch keine neuen Tarifverhandlungen begonnen hätten, könne zum jetzigen Zeitpunkt insoweit eine Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen im Haushaltsjahr 2025 nicht vorgeschlagen werden.
Nach Paragraf 58 des Abgeordnetengesetzes ist die Bundestagspräsidentin verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen vorzulegen. Im laufenden Jahr sind die Zahlungen an die Fraktionen im Etat des Deutschen Bundestages mit insgesamt 139.852.000 Euro ausgewiesen, woraus sich dem Bericht zufolge ein monatlicher Grundbetrag pro Fraktion von 509.294 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 10.632 Euro ergibt. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.
Autor: Bundestag/hib | © EU-Schwerbehinderung/Deutscher Bundestag