SPD kritisiert Mängel bei Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
- Lesezeit: 4 Minuten
Anfang Juli stand die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben im Mittelpunkt einer bedeutenden Landtagssitzung in Schleswig-Holstein. In ihrer Rede betonte Birte Pauls von der SPD die nach wie vor mangelnde Selbstverständlichkeit des Gebärdensprachdolmetschens und warf der regierenden Schwarz-Grünen Koalition vor, gehörlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Stich zu lassen.
„Die gestrige Sitzung des Sozialausschusses und die Ablehnung unseres Antrags sowie einer mündlichen Anhörung dazu durch die Koalition haben gezeigt, dass es bei Schwarz-Grün kein Bewusstsein für die alltäglichen Probleme gehörloser und hörbehinderter Menschen gibt“, erklärte Pauls, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion.
Pauls kritisierte, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe, die dazu dienen sollten, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, von der aktuellen Regierung nicht angemessen genutzt würden. Stattdessen sieht sie eine Tendenz, diese Mittel gegen die Betroffenen auszuspielen. „Die Nutzung von Gebärdensprachdolmetschern ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für Gehörlose, um Kommunikationsbarrieren zu überwinden und am Berufsleben teilnehmen zu können. Ohne diese Unterstützung sind sie oft von wichtigen beruflichen Interaktionen ausgeschlossen“, so Pauls.
Die SPD-Abgeordnete unterstrich, dass es die Pflicht der Gesellschaft sei, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben wie alle anderen Arbeitnehmer*innen. In Schleswig-Holstein seien die Vergütungen für Gebärdensprachdolmetscher jedoch niedriger als in anderen Bundesländern, was zur Abwanderung dieser Fachkräfte führe und das bereits knappe Angebot weiter verschlechtere.
Deshalb forderte Pauls in ihrem Antrag eine bessere Finanzierung des Gebärdensprachdolmetschens am Arbeitsplatz durch das Land. Diese Forderung wurde auch von den Teilnehmenden einer schriftlichen Anhörung unterstützt. Mit der Weigerung, dieses Anliegen umzusetzen, versäume es die Schwarz-Grüne Koalition, die Bestimmungen der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) umzusetzen. Artikel 27 der UN-BRK garantiert eine gerechte und chancengleiche Teilhabe am Arbeitsleben, die laut Pauls in Schleswig-Holstein derzeit nicht gewährleistet sei.
Pauls betonte abschließend, dass auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels klar sei, dass alle Arbeitnehmerinnen gebraucht würden: „Wir brauchen alle Arbeitnehmerinnen!“
Die Debatte zeigt, wie wichtig es ist, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ihre vollständige Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Nur so kann eine gerechte und inklusive Gesellschaft entstehen, in der alle Mitglieder gleiche Chancen und Rechte haben.