Corona-Krise: ver.di „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst
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Die Corona-Krise ist besonders für Arbeitnehmer und Arbeitgeber belastend. Immer wieder werden Forderungen laut, dass hier der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert ist. Seitens der Bundesregierung gibt es dazu das Statement: "Auch da ist es nicht an uns, etwas zu erhöhen, sondern das wäre etwas, was die jeweiligen Arbeitgeber machen müssten. Insofern kann ich dazu leider keine Tipps geben."
Verdi teilt in einer Pressemitteilung mit, das ein „Covid-19-Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst verständigt wurde. So heißt es : Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag („Covid-19-Tarifvertrag“) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt. „Es geht darum, einerseits den Belastungen der Kommunen zum Beispiel durch Schließung von Bädern oder Museen Rechnung zu tragen und andererseits betroffene Beschäftigte im öffentlichen Dienst abzusichern. Dieser Abschluss setzt auch für andere Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Maßstäbe“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch.
Für die weitaus meisten Bereiche des öffentlichen Dienstes sei Kurzarbeit überhaupt kein Thema. Das gelte etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, in der Kinderbetreuung, in sozialen Diensten, in Jobcentern, bei der Bundesagentur für Arbeit oder in der Verwaltung. Bei den so genannten eigenwirtschaftlichen Betrieben, beispielsweise Theatern, Museen oder im Nahverkehr, könne jedoch Kurzarbeit zur Anwendung kommen. „Für diesen Fall sind die Beschäftigten umfassend abgesichert“, unterstrich Werneke.
Demnach sind in den betroffenen Betrieben unter anderem betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Um die Beschäftigten materiell abzusichern, wird das Kurzarbeitergeld auf 95 Prozent (für die Entgeltgruppen EG 1 bis 10) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Die Regelungen gelten sowohl für den Bereich des TVöD und damit verbundene Haustarifverträge als auch für den TV-V (Versorgung) und TV-N (Nahverkehr). Auch ist sichergestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung und für den Sozial- und Erziehungsdienst angewendet wird. Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Mehrarbeit oder bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Die Tarifpartner haben eine Erklärungsfrist bis zum 15. April 2020 vereinbart.
Angesichts der Corona-Krise stehen die Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen unter besonders großem Druck. Sie leisten unter besonderen Bedingungen und mit hohen Ansteckungsrisiken Beachtliches. Der DGB fordert, dass die Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht jetzt besonders ernst nehmen, die Beschäftigten besser schützen und damit die Versorgung sichern. Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:
„Am Fenster klatschen ist ein Zeichen von Wertschätzung, aber das reicht in Zeiten der Pandemie nicht aus. Die unglaubliche Einsatzbereitschaft der Pflegekräfte verdient es einmal mehr und gerade jetzt, dass flächendeckend bessere Löhne in Form von allgemein verbindlichen Tarifverträgen zustande kommen. Das wäre jetzt ein wichtiges Zeichen.
Die Arbeitgeber müssen jetzt außerdem besonderes Augenmerk auf ihre Kontroll- und Fürsorgepflichten legen, denn die ohnehin belastenden Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte werden durch die Pandemie noch einmal erheblich erschwert. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber den Arbeitsschutz und die Ruhezeiten hintenanstellen, um die personellen Kapazitäten zu erhöhen.
Dass die Beschäftigten irgendwann wegen psychischer und körperlicher Überlastung in die Knie gehen oder sich wegen mangelnder Schutzausrüstung infizieren und ausfallen, müssen wir unbedingt verhindern, auch um die medizinische Versorgung weiter sicherzustellen. Auch Bundesgesundheitsminister Spahn ist jetzt in der Verantwortung, ausreichend Schutzausrüstung zu beschaffen.“
Autor: dm / © EU-Schwerbehinderung