Coronavirus: Kurzarbeitergeld für geringe Einkommen erhöhen
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Die Bundesregierung will offenbar ein weiteres Corona-Hilfspaket für Unternehmen und Beschäftigte schnüren. Medienberichten zufolge ist auch ein höheres Kurzarbeitergeld vorgesehen. Auch Mütter und Väter sollen beim Elterngeld den Berichten zufolge von besseren Lösungen profitieren.
Der Sozialverband VdK begrüßt die Vorschläge der zuständigen Ministerien. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung unsere Forderungen übernehmen will. Vielen Leuten bricht in der Krise das Einkommen weg. Gleichzeitig steigen die Lebenshaltungskosten: Tafeln sind geschlossen, für Kinder gibt es in Kitas, Horten und Elterninitiativen kein Essen mehr. Auch die Schulkantinen haben zu und der Energieverbrauch steigt in den Haushalten, weil die Menschen fast nur zu Hause sind. Das betrifft nicht nur Hartz-IV-Empfänger sondern auch viele Menschen in Kurzarbeit. Schnelle Hilfen der Bundesregierung sind dringend notwendig. Das Kurzarbeitergeld muss auf 80 Prozent angehoben werden, um die sozialen Härten abzufedern. Beim Elterngeld darf das aktuelle Kurzarbeitergeld nicht als Grundlage für die Berechnung hergenommen werden. Wir fordern, die letzten 12 Monate mit normalem Gehalt als Grundlage für die Rechnung zu nehmen. Und Hartz-IV-Empfänger brauchen schnell unbürokratische Hilfen für die Bewältigung des Alltags.“
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik von den Grünen haben sich in einer Pressemitteilung zum Kurzarbeitergeld für geringe Einkommen erhöhen geäußert:
Wer Kurzarbeit macht, sollte nicht deswegen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte mit geringen Einkommen vor Armut zu schützen. Das Kurzarbeitergeld ist ein wirksames Mittel in der Krise. Wir haben deswegen auch die Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes unterstützt. Das Problem ist aber, dass das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind) führt. Wenn die Beschäftigten wenig verdienen oder hohe Wohnkosten haben, kommen sie mit 60 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind dann von heute auf morgen auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Deshalb besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.
Wir schlagen deswegen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.
Außerdem sollen die Arbeitgeber auch für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Damit entfällt für das Unternehmen die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen. Das ist notwendig, denn es wäre fatal, wenn Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Das Ende einer Ausbildung darf keine Option sein, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen.
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung