Zustimmung der Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge
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Im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin (Bild) fand heute eine Anhörung zur geplante Verdoppelung der steuerlichen Behindertenpauschbeträge statt, dieses haben alle Sachverständigen gelobt. Die Deutsche Steuergewerkschaft hatte in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) heute am Mittwoch, 30. September 2020, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21985, 19/22816) begrüßt, mit dem insbesondere die seit 1975 nahezu unverändert gebliebenen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen erhöht werden sollen. Auch der Pflegepauschbetrag ist seit 1990 unverändert. „Nach mehr als vier beziehungsweise drei Jahrzehnten ist der Entwurf als ein überfälliger Akt steuerlicher Gerechtigkeit zu bewerten“, erklärte die Organisation.
Der Sozialverband Deutschland erklärte, das mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt würden. Darum sei für Sie die Anhebung im Alltag eine wirkliche Hilfe.
Eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ sieht der Gesetzentwurf vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erhöhung vermeide in vielen Fällen den aufwendigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es laut Bericht.
Außerdem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll in Zukunft „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ,hilflos' bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus. „Eindruck einer Scheinvergünstigung könnte entstehen"
Die Deutsche Steuergewerkschaft sieht bei der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale einen Änderungsbedarf, die grundsätzlich positiv bewertet wird. Die Pauschale sei jedoch kein Pauschbetrag und unterfalle als normale außergewöhnliche Belastung einer Kürzung durch die zumutbare Belastung. Das dürfte zu einem Abzugsverbot in vielen Fällen führen. Bei einer Reihe von Steuerzahlern dürfte der Eindruck einer „Scheinvergünstigung“ entstehen, erwartet die Deutsche Steuergewerkschaft.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine machte die Übertragbarkeit des Pauschbetrages zum Thema. So könne nach dem geltendem Recht ein Pauschbetrag für behinderte Menschen vom Kind auf die Eltern übertragen werden, wenn der Pauschbetrag vom Kind nicht selbst in Anspruch genommen werde. Eine Erweiterung wurde Vorgeschlagen dahingehend, dass ein Pauschbetrag der Eltern auch von deren Kindern geltend gemacht werden könne, wenn sie ihre Eltern persönlich betreuen.
„Pauschbeträge regelmäßig anpassen“
Der Bund der Steuerzahler hatte hingewiesen, dass die Pauschbeträge grundsätzlich regelmäßig angepasst werden sollten, um ihrer Vereinfachungsfunktion gerecht zu werden, damit es nicht wieder 45 Jahre dauere, bis es zur nächsten Anhebung kommt. So werde zwar die Anhebung der Pauschbeträge auf ein angemessenes Niveau nachgeholt. Jedoch ersetze dies aber nicht die Überprüfung und die Anpassung in den nächsten Jahren.
Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte eine gesetzlich verankerte Dynamisierung vorgeschlagen. So könnte der Behindertenpauschbetrag auch in Zukunft seinen Zweck erfüllen.
„Vereinfachung im Steuerrecht“
Vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband hieß es dazu in der Stellungnahme, die Beiträge wären heute mehr als doppelt so hoch, wenn sie seit 1975 jährlich an die Inflationsrate angepasst worden wären. So handele es sich bei Pauschbeträgen gerade nicht um Steuerentlastungen, sondern um eine Vereinfachung im Steuerrecht.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund hatte darauf hingewiesen, dass in dem Gesetzentwurf das für taubblinde Menschen vergebene Merkzeichen TBI fehle. Wegen ihres hohen Hilfebedarfs sei die Gruppe der taubblinden Menschen, ebenso auf den für bestimmte Betroffenengruppen vorgesehenen erhöhten Pauschbetrag angewiesen, wenn nicht sogar auf einen noch höheren Betrag.
„Berechtigte Forderung“
Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Behinderten, nannte die Forderung nach einer steuerrechtlichen Gleichberechtigung taubblinder und blinder Menschen in seiner Stellungnahme berechtigt.
Der Sozialverband VdK begrüßte, dass der bisherige Pflegepauschbetrag knapp verdoppelt und auch für die Pflege einer Person mit Pflegegrad 2 und 3 ein Pflegepauschbetrag eingeführt werde. Gerade in der Corona-Krise habe sich gezeigt, dass für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zahlreiche ambulante Unterstützungsstrukturen und andere Hilfen weggebrochen seien.
Zum Gesetzentwurf zur Anhebung des Behindertenpauschbetrages, zu dem der Sozialverband Deutschland heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger Stellung bezieht, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
„Die vorgesehene Verdopplung des Behindertenpauschbetrages ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe. Unser langjähriges Engagement zahlt sich aus. Die aktuelle Entwicklung ist vielversprechend für die über vier Millionen einkommenssteuerpflichtigen behinderten Menschen in Deutschland. Mit Blick auf die Lohn- und Preisentwicklungen seit 1975 ist offenkundig, dass der Behindertenpauschbetrag die Mehraufwendungen überhaupt nicht mehr abbildet. Damit der Pauschbetrag künftig mit der Lohn- und Preisentwicklung Schritt hält, ist eine jährliche Dynamisierung nötig. Diese fehlt leider bisher im Gesetzentwurf.
Die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags ist ebenso erfreulich wie der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50. Wir begrüßen auch die Ausweitung und Anhebung des Pflegepauschbetrages zur steuerlichen Entlastung pflegender Angehöriger. Der Gesetzentwurf sollte– ergänzt um eine Dynamisierung der Pauschbeträge – jetzt schnell durchs parlamentarische Verfahren gehen, damit das jahrzehntelange Warten der Menschen mit Behinderungen ein Ende hat.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung