Keine Fristverlängerung für Rechtsmittel bei Diskriminierung
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Diskriminierung ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Problem. Dabei treffen Diskriminierungen die unterschiedlichsten Personengruppen und finden aus unterschiedlichen Motivationen, gewollt oder ungewollt, statt. Wer Ansprüche wegen Diskriminierung rechtswirksam geltend machen möchte, muss dabei Fristen beachten, die beispielsweise im §15 Abs. 4 des Antidiskriminierungsgesetz (AGG) definiert sind und zwei Monate betragen.
Eine Frist die häufig zu kurz ist, gerade wenn betroffene Personen zu erst andere Wege suchen um die Sachverhalte zu klären. Das Vorhaben war, diese Frist zu verlängern und dazu hätte es einen Kabinettsbeschluss benötigt. Die Bundesregierung betonte in einem Statement: "In das Kabinett kommt es, wenn es kabinettsreif ist". Allerdings, das wurde gestern deutlich, wird es in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu der geplanten Verlängerung der Frist, von zwei auf sechs Monate, kommen.
Dazu erklärt der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke: „Die Verlängerung der Fristen von zwei auf sechs Monate wäre für Betroffene, die gegen Diskriminierung vorgehen wollen, ausgesprochen wichtig gewesen. Wir erleben in den letzten Jahren einen erheblichen Anstieg der Beratungsanfragen. Viele Betroffene haben wegen der Überlastung der Antidiskriminierungsstelle und anderer Beratungsstellen Schwierigkeiten, die viel zu kurzen Fristen überhaupt einhalten zu können. Dass die Koalition es nicht einmal geschafft hat, den einzigen Beschluss des Kabinettsausschusses zu einer Änderung des AGG umzusetzen, ist eine große Enttäuschung - zumal auch keine Gründe für das Ausbleiben der Änderung ersichtlich sind“, sagte Franke.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich seit Jahren für eine Verlängerung der Fristen ein. Auch ein Verbandsklagerecht oder ein Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle bei Diskriminierungsfällen wäre sinnvoll, um den im europäischen Vergleich schwachen Diskriminierungsschutz in Deutschland zu verbessern.
Autor: kk / © EU-Schwerbehinderung