Bundesarbeitsminister plant Rentenpflicht für Selbständige
- Lesezeit: 1 Minuten
Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant laut Medienbericht eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die dann ab 2024 in Kraft treten soll.
So solle die geplante Vorsorgepflicht von Heil in Zukunft nicht nur für alle Selbständigen gelten. Auch würde sie für alle Freiberufler sein, die bei Inkrafttreten unter 35 Jahre und nach dem aktuellen Recht dann nicht versicherungspflichtig sind, so „ThePiooneer“.
Zudem sollen auch nach den Plänen von Heil auch nebenberuflich tätige Selbständige in die Versicherungspflicht mit einbezogen werden, jedoch nicht geringfügig Tätige mit bis zu 450 Euro Einkommen im Monat.
Ilse Müller, vom Bundesverband Rehabilitation (BDH) teilt mit zu dem Rentenpflicht plan von Hubertus Heil:
„Wir setzen uns für die Einführung einer Renten-Bürgerversicherung ein, die Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige gleichermaßen umfasst. Zur langfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung darf es angesichts der demografischen Entwicklung in der Zukunft keine Ausnahmen von der Versicherungspflicht mehr geben. Uns droht in den kommenden Jahren eine durch zahlreiche Sonderversicherungsmodelle und wachsende Bundeszuschüsse ausgelöste Vertrauenskrise in das staatliche Rentensystem.
Mit seinem Vorstoß zur Altersvorsorgepflicht für junge Selbständige stößt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine fundamentale Debatte an. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dem demografischen Stresstest auf lange Sicht nur dann standhalten, wenn es uns gelingt, die Zahl der Beitragszahler um Selbständige und Beamte zu erweitern. Eine so gestärkte Rentenversicherung kann den Kampf gegen die grassierende Altersarmut wirksam bestreiten und einen wesentlichen Beitrag zum Generationenausgleich leisten.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung