Bundestag hat über doppelte Rentenbesteuerung beraten
- Lesezeit: 2 Minuten
Der Bundestag hat heute am Donnerstag, in erster Lesung über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“ beraten und ihn zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Drucksache: (19/27174)
Antrag der FDP
Nach Ansicht der FDP weist die Besteuerung von Renten erhebliche Defizite auf und sollte dabei im Sinne einer transparenten, verfassungsgemäßen und zukunftsfesten Ausgestaltung modernisiert werden. So könnten viele Bürger die Bestimmungen der Rentenbesteuerung nicht nachvollziehen und seien über ihre tatsächliche finanzielle Rentensituation sowie über ihre Pflichten und Möglichkeiten verunsichert. Auf Basis der geltenden Regelungen würde es nach Ansicht vieler Experten beginnend mit den aktuellen Renteneintrittsjahrgängen über rund 40 Jahre zu einer Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente kommen, heißt es in dem Antrag der FDP.
So dringen die Antragsteller deswegen darauf, umgehend notwendige Gesetzesanpassungen vorzunehmen: „Erneut abzuwarten – wie bereits in den Fällen der Grundsteuer oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer –, bis das Bundesverfassungsgericht eine aus Sicht der Antragsteller erkennbar verfassungswidrige Regelung widerruft, entspricht nicht dem Maßstab, dem der Gesetzgeber genügen sollte“, heißt es im Antrag.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher (CDU/CDS) und Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion teilen zum Antrag gegen die Doppelbesteuerung der Renten mit:
Derzeit sind zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zur Doppelbesteuerung von Altersrenten anhängig. Im Laufe der kommenden Monate ist mit den Entscheidungen zu rechnen.
„Wir werden keine Doppelbesteuerung zulassen. Ob Doppelbesteuerung aber vorliegt, ist eine Frage der Mathematik und der Berücksichtigung von Berechnungsgrundlagen: Gehört zum Beispiel der Grundfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zur Berechnungsgrundlage der steuerfrei zufließenden Rentenleistungen?
Genau solche Fragen liegen im Moment dem Bundesfinanzhof zur Beurteilung vor. Es macht keinen Sinn, vor Klärung dieser grundlegenden Fragen aktiv zu werden, da das Gericht im Zweifel in eine andere Richtung entscheiden könnte. Wir werden aus dem Urteil unsere Schlüsse ziehen und dann die erforderlichen Schritte unternehmen.
Grundsätzlich ist aber unumstritten, dass die nachgelagerte Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger die finanziell bessere Lösung ist: So können Familien bereits während der beruflichen Erwerbsphase ihre Altersvorsorgebeiträge steuerlich geltend machen. Sie haben damit mehr Netto vom Brutto. Wenn dann später im Ruhestand die zufließenden Rentenleistungen versteuert werden müssen, sind diese in der Regel niedriger und können aufgrund der bestehenden Freibeträge steuerlich günstig vereinnahmt werden. So lösen beim Renteneinstiegsjahr 2020 erst Renten ab einer Höhe von etwa 13.800 Euro jährlich tatsächlich eine Besteuerung aus.“
Autor: md / © EU-Schwerbehinderung